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BEVORRATUNG VON KRAFTSTOFFEN IN PRIVATEN WOHNHÄUSERN BIRGT GEFAHREN

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Nach den Höchstständen Mitte 2022 sind die Preise für Benzin und Diesel zuletzt wieder unter die Grenze von 2 EUR pro Liter gefallen. Der vorübergehende Rückgang kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich fossile Kraftstoffe auf lange Sicht wieder stetig verteuern. Diese Entwicklung könnte Verbraucher dazu verleiten, sich einzudecken und zu Hause einen Vorrat anzulegen – mit neuem Gefahrenpotenzial.

Im föderalen Deutschland werden viele Aufgaben nicht zentral geregelt, sondern liegen im Verantwortungsbereich der Bundesländer. Dazu zählt ausdrücklich auch der Brandschutz. Jedes Bundesland hat deshalb eine eigene Brandschutzverordnung. Zusätzlich greifen weitere Vorschriften und Gesetze, etwa beim Lagern von Benzin oder Diesel. Auch die jeweiligen Garagen- und Stellplatzverordnungen eine Rolle. Das bedeutet aber nun nicht, dass sich die einzelnen Verordnungen fundamental unterscheiden würden.

Ganz im Gegenteil. Da aber der Aufbau differieren kann, ist es nahezu unmöglich, konkrete Paragrafen anzugeben. Was in der „Bayerischen Verordnung zum Bau und Betrieb von Garagen“ unter Paragraf 17, Absatz 4 steht, nämlich, dass in Garagen brennbare Stoffe nur in unerheblichen Mengen gelagert werden dürfen, steht in einer anderen Verordnung womöglich an ganz anderer Stelle. Dort wird allerdings auch zu finden sein, was der Gesetzgeber in diesem Fall unter einer unerheblichen Menge versteht – nämlich maximal 20 Liter Benzin und maximal 200 Liter Diesel. Der erhebliche Mengenunterschied erklärt sich aus der geringeren Gefahr, die von Diesel ausgeht. Er ist gegenüber Benzin schwerer entflammbar.

Bleibt noch die Frage, ob man Benzin im Keller lagern darf. Auch diese Antwort ergibt sich aus den einzelnen Brandschutzverordnungen der Länder. Demnach ist die Lagerung grundsätzlich erlaubt. Allerdings darf es sich dabei maximal um 20 Liter handeln. Diese Menge gilt für den kompletten Kellerbereich und nicht nur für einen einzigen Kellerraum. Hat in einem Mehrparteienhaus jeder Eigentümer/Mieter einen eigenen Kellerraum zur Verfügung, heißt das noch lange nicht, dass er darin auch die maximale Menge an Kraftstoff lagern darf. Er muss vielmehr abklären, ob seine Miteigentümer/-mieter ebenfalls Kraftstoffe deponieren und um welche Menge es sich dabei handelt. Auf einem Stellplatz in einer Tiefgarage dürfen wiederum nur „unerhebliche“ Mengen gelagert werden. Ein komplett gefüllter Reservekanister ist hier schon zu viel. Viele Vermieter schließen in Mietverträgen aus, dass Mieter im Keller Kraftstoff aufbewahren. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch dürfen sie das auch. Die Lagerung ist dann ein vertragswidriger Gebrauch der Mietsache. Helfen kann auch der Blick in die Hausordnung. Sehr häufig ist die Lagerung von Kraftstoffen dort ausdrücklich untersagt, was dann auch für den Keller gilt.

Neben der jeweiligen Brandschutzverordnung weisen auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gebäude-Feuerversicherungen entsprechende Vorschriften auf. Eine Zuwiderhandlung kann im Schadenfall zum teilweisen oder sogar vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Fazit:
Es lohnt nicht, Kraftstoffe spekulativ in wirtschaftlich relevanten Mengen zu lagern. Die Risiken, sich über geltende Regelungen aus Mietvertrag und Hausordnung hinwegzusetzen und dabei gar Brandschutzvorschriften zu verletzen, die den Versicherungsschutz gefährden könnten, sind einfach zu hoch.

Oliver Breeger
[email protected]