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Compli­ance Rechts­schutz Versi­che­rung:...

  • Compli­ance-Maßnah­men in den Berei­chen Wettbe­werb, IT und Korrup­tion mit bis zu 500.000 Euro abgedeckt
  • Beschluss zur Einlei­tung einer Compli­ance-Unter­su­chung löst Versi­che­rungs­fall aus
  • Bei Uneinig­keit zwischen Versi­che­rer und Versi­cher­tem entschei­det Experten-Votum

Compli­ance ist für die meisten Unter­neh­men nicht neu. Doch die Erfah­run­gen aus spekta­ku­lä­ren Haftungs­fäl­len, die Pflicht zur Instal­la­tion von Whist­le­b­lo­wing-Syste­men und nicht zuletzt das geplante Verbands­sank­tio­nen­ge­setz erhöhen den Druck auf das Manage­ment, Compli­ance-Maßnah­men konse­quent umzuset­zen und nötigen­falls interne Ermitt­lun­gen anzusto­ßen. Was fehlt, ist ein hinrei­chen­der Versi­che­rungs­schutz zur Kostendeckung.

Ändern soll dies nun eine eigen­stän­dige Compli­ance Rechts­schutz Versi­che­rung, die Roland Rechts­schutz und hendricks gemein­sam entwi­ckelt haben. Die Versi­che­rung soll eben den Bedarf abdecken, den die Compli­ance-Bausteine in der D&O-, der Straf­rechts­schutz-, der Cyber- und der Vertrau­ens­scha­den-Versi­che­rung nicht bieten. „Die Kosten für die Sicher­stel­lung gut funktio­nie­ren­der Compli­ance-Systeme können ein beacht­li­ches Ausmaß anneh­men“, sagt Dr. Ulrich Eberhard, Vorstand der ROLAND Rechts­schutz-Versi­che­rungs-AG. „Der Aufwand dient nicht nur der künfti­gen Schaden­ver­hü­tung, sondern auch einer mögli­chen Absen­kung drohen­der Bußgelder.“

Der sachli­che Geltungs­be­reich der Compli­ance Rechts­schutz Versi­che­rung erstreckt sich zunächst auf die drei haftungs­träch­tigs­ten Compli­ance-Berei­che: Wettbe­werb, IT und Korrup­tion. Eine Auswei­tung auf weitere Berei­che auf Anfrage soll perspek­ti­visch möglich sein.

„Die größte Heraus­for­de­rung in der Konzep­tion des neuen Compli­ance-Versi­che­rungs­schut­zes lag in der Defini­tion des Versi­che­rungs­falls“, erläu­tert Michael Hendricks. „Da Compli­ance-Maßnah­men von den Verant­wort­li­chen im Unter­neh­men in eigener Regie in Gang gebracht werden, liegt die Auslö­sung des Versi­che­rungs­falls in gewis­ser Weise in Händen des versi­cher­ten Unternehmens.“

In der Compli­ance Rechts­schutz Versi­che­rung wird dementspre­chend der Versi­che­rungs­fall ausge­löst durch „die Beschluss­fas­sung zur Einlei­tung einer Compli­ance-Unter­su­chung durch das Leitungs- und/​oder Aufsichts­or­gan der Versi­cher­ten aufgrund berech­tig­ter Verdachts­mo­mente für einen inner­halb des versi­cher­ten Zeitrau­mes mögli­chen Compli­ance-Verstoß“. Die „berech­tig­ten Verdachts­mo­mente“ muss das Unter­neh­men dem Versi­che­rer nachwei­sen. Sie liegen vor, wenn sich eine Handlungs­pflicht des Leitungs- oder Aufsichts­or­gans aufdrängt, sich Klarheit zu verschaffen.

Kommt es zu Uneinig­keit zwischen dem Versi­cher­ten und der Versi­che­rungs­ge­sell­schaft bei der Feststel­lung des Versi­che­rungs­falls, ist der Versi­cherte berech­tigt, einen Exper­ten auf Kosten des Versi­che­rers einzu­schal­ten. Dieser Experte ist Mitglied eines gemein­sam vom Versi­che­rer und Versi­che­rungs­mak­ler gegrün­de­ten Compli­ance-Panels oder des hendricks Anwalts­netz­werks. Die Entschei­dung des Exper­ten ist für beide Seiten bindend.

Der Versi­che­rungs­fall muss während der Vertrags­lauf­zeit eintre­ten. Eine Rückwärts­ver­si­che­rung ist aktuell nicht möglich. „Es ist denkbar, dass wir abhän­gig von der Nachfrage nach dem Produkt die Option für den Zukauf einer Rückwärts­ver­si­che­rung anbie­ten werden – dies selbst­ver­ständ­lich unter dem Vorbe­halt, dass zum Zeitpunkt des Vertrags­ab­schlus­ses keine Compli­ance-Verstöße bekannt sind“, betont Dr. Ulrich Eberhardt.

Räumlich erstreckt sich der Versi­che­rungs­schutz zunächst auf Deutsch­land und optio­nal auf den europäi­schen Wirtschafts­raum, wobei dann auch für „Cross Border Inves­ti­ga­ti­ons“ Versi­che­rungs­schutz geboten wird.

Versi­chert sind sämtli­che Honorare für sachdien­li­che und angemes­sene Tätig­kei­ten im Rahmen von Compli­ance-Unter­su­chun­gen wie beispiels­weise foren­si­sche Dienst­leis­tun­gen, Kosten der Aufbe­rei­tung und Aufbe­wah­rung von Daten, Mitar­bei­ter­be­fra­gun­gen, Kosten für die Durch­sicht von Dokumen­ten wie Gremi­en­pro­to­kol­len oder inter­nen Berich­ten, E-Mail-Scree­ning etc. Wird die Beauf­tra­gung von Rechts­an­wäl­ten auf die Beratung von Mitar­bei­tern ausge­dehnt, um diese zu einer Koope­ra­tion zu bewegen und vor arbeits­recht­li­chen Sanktio­nen zu schüt­zen, so sind auch diese Kosten von der Compli­ance Rechts­schutz Versi­che­rung umfasst.

Die Deckungs­summe für Compli­ance-Kosten ist in der Einfüh­rungs­phase auf 500.000 Euro je Versi­che­rungs­fall und Versi­che­rungs­jahr begrenzt.

„Wir gehen davon aus, dass aufgrund der stetig wachsen­den Compli­ance-Sensi­bi­li­tät gerade mittel­stän­di­sche Unter­neh­men daran inter­es­siert sind, sich gegen Kosten­ri­si­ken im Bereich Compli­ance abzusi­chern“, so Michael Hendricks. „Bestä­tigt sich der Verdacht eines Rechts­ver­sto­ßes, so ist die Geschäfts­lei­tung verpflich­tet, dem mit Inter­nal Inves­ti­ga­ti­ons nachzu­ge­hen, für Ahndung zu sorgen und künftige Verstöße zu unter­bin­den. Bei Taten­lo­sig­keit droht den Verant­wort­li­chen eine straf- und zivil­recht­li­che Haftung. Versi­che­rungs­be­ra­ter und Versi­che­rungs­mak­ler können ihren Kunden mit der Compli­ance Rechts­schutz Versi­che­rung nun eine Möglich­keit bieten, entspre­chend Vorsorge zu treffen.“

Dr. Ulrich Eberhardt ergänzt: „Das neue Versi­che­rungs­pro­dukt verdient eine große Anzahl an Vertrags­ab­schlüs­sen. Damit wird es Aussicht auf ein langes Leben haben. Die Unter­stüt­zung durch Versi­che­rungs­be­ra­ter und Versi­che­rungs­mak­ler ist daher auch für den Versi­che­rer von tragen­der Bedeu­tung. Berater und Makler sollen daher gewerb­li­che und indus­tri­elle Mandan­ten auf die neuar­tige Versi­che­rungs­po­lice hinweisen.“

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Die folgen­den Bilder sind zum Abdruck freige­ge­ben unter dem Vorbe­halt der redak­tio­nel­len, nicht kommer­zi­el­len Nutzung.

Presse­foto: Michael Hendricks
Fotonach­weis: hendricks GmbH

Presse­foto: Dr. Ulrich Eberhardt
Fotonach­weis: Ulrich Kaifer/​ ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG

Über uns:
Die hendricks GmbH – part of Howden, Markt­füh­rer für Manager­ver­si­che­run­gen in Deutsch­land, bietet Unter­neh­men, Führungs­kräf­ten und deren Maklern innova­tive Versi­che­rungs­lö­sun­gen rund um die Themen Manager­haft­pflicht-, Rechts­schutz- und Vermö­gens­scha­den­ver­si­che­rung (Finan­cial Lines) sowie Cyber- und Vertrau­ens­scha­den­ver­si­che­run­gen. Rund 80 Juris­ten und Versi­che­rungs­exper­ten verhan­deln seit 1994 kompe­tent und persön­lich beste Versi­che­rungs­be­din­gun­gen. Mit drei Stand­or­ten in Deutsch­land und einem breiten inter­na­tio­na­len Netzwerk dank unserer Zugehö­rig­keit zur Versi­che­rungs­gruppe Howden Group Holdings beglei­tet die hendricks GmbH ihre Kunden in über 90 Ländern.
www.howdengroup.de

Über die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG:
Die ROLAND Rechts­schutz-Versi­che­rungs-AG ist ein Premium-Anbie­ter für Rechts­schutz mit 60 Jahren Erfah­rung. Die Gesell­schaft zählt mit Brutto­bei­trags­ein­nah­men in Höhe von 458,0 Millio­nen Euro im Jahr 2018 zu den wachs­tums­stärks­ten Anbie­tern der Branche. Mit einem Markt­an­teil von mehr als zehn Prozent gehört ROLAND zu den führen­den deutschen Rechts­schutz-Versi­che­rern. Zu dem Leistungs­an­ge­bot des Rechts­schutz-Spezia­lis­ten zählen flexi­ble Lösun­gen sowohl für Privat- als auch für Firmen­kun­den. Dank der modula­ren Produkt­struk­tur können Kunden ihren Versi­che­rungs­schutz nach Bedarf zusam­men­stel­len. Mit nur einem Anruf bei ROLAND (0221 8277-500) erhal­ten Kunden die beste Lösung für jedes recht­li­che Problem. ROLAND klärt im ersten Schritt den Versi­che­rungs­schutz und bietet unmit­tel­bar die Möglich­keit, die indivi­du­elle Rechts­lage von einem unabhän­gi­gen Rechts­an­walt einschät­zen zu lassen. Außer­dem stehen den Versi­cher­ten von der telefo­ni­schen Rechts­be­ra­tung über die außer­ge­richt­li­che Streit­bei­le­gung bis hin zur Empfeh­lung eines versier­ten (Fach-)Anwalts alle Wege zu ihrem Recht offen. Führt die erste Wahl nicht zum Erfolg, können Kunden jeder­zeit einen anderen Service in Anspruch nehmen.
www.roland-rechtsschutz.de

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