Auch bei Managerrisiken ist Privatvorsorge angezeigt. Für Top-Führungskräfte macht der Dreiklang aus persönlicher D&O-, Strafrechtsschutz- und Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung Sinn.
Täglich berichten die Medien über Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder, gegen die der Staatsanwalt ermittelt oder die ihrem Unternehmen Schadensersatz zahlen sollen. Vor dem Hintergrund der steigenden Zahl an Haftpflichtfällen und den teils millionenhohen Schadenssummen, lässt sich jetzt auch im Feld der Managerrisiken der Trend zur privaten Vorsorge beobachten.
Die firmenfinanzierte D&O-Police sichert die Grundversorgung
Bislang vertraute das Gros der Manager darauf, dass die D&O-Versicherung, die ihr Unternehmen für sie abschloss, sie im Schadenfall auffangen würde. Und in der Tat: Die firmenfinanzierte D&O-Versicherung ist in der deutschen Wirtschaft längst Standard. Sie übernimmt im Schadenfall die Rechtskosten, die Managern bei der Abwehr von unberechtigten Schadensersatzansprüchen entstehen und gleicht berechtige Ansprüche aus. Prominente Fälle wie Siemens, VW-Dieselgate oder Bilfinger haben jedoch gezeigt, dass immer häufiger Schadenssummen im Raum stehen, für die die D&O-Versicherung des Unternehmens nicht ausreicht.
Mit der Personal D&O erhalten Manager ihre eigene Deckungssumme
Die Folge: Wie schon in anderen Lebensbereichen auch – etwa im Feld der Gesundheitsvorsorge die private Krankenversicherung – kristallisiert sich zurzeit ein Kanon an privat zu finanzierenden Versicherungen heraus, die mittlerweile zur Absicherung der Existenz für Manager schon als unverzichtbar einzustufen sind. „So empfehlen wir Managern heute, unabhängig von dem Unternehmens-D&O-Schutz, sich zusätzlich durch eine persönliche D&O-Versicherung (Red. = Personal D&O) abzusichern“, sagt Marcus Helmich, Mitglied der Geschäftsleitung von Howden im Interview mit dem Topmanager-Blog. „Wer auf eigene Rechnung eine persönliche D&O-Versicherung abschließt, besitzt seine eigene Deckungssumme, die er mit niemandem teilen muss.“
Wer sich in einem Strafverfahren wehren muss, braucht einen guten Strafverteidiger
Zusätzlich ist eine persönliche Strafrechtsschutz-Versicherung anzuraten. Denn wenn Behörden ermitteln, geht es ihnen keineswegs darum, die juristische Person, also das Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen, sondern den Unternehmensleiter und die verantwortlichen Mitarbeiter. Marcus Helmich dazu im Topmanager-Blog: „Wer sich gegen ein Strafverfahren wehren muss, braucht einen guten Strafverteidiger und der hat seinen Preis. Eine gute persönliche Strafrechtsschutz-Versicherung deckt auch dessen Stundensätze ab.“
Nach der Kündigung gibt es häufig Streit um die Vergütung
Nicht selten müssen Manager, die sich ohnehin im Streit mit ihrem Unternehmen befinden, zudem auch dienstvertragliche Ansprüche – etwa noch ausstehende Tantiemen oder Pensionsansprüche – gegen ihr Unternehmen vor Zivilgerichten durchsetzen. Hier empfiehlt sich der Abschluss einer Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung auf private Rechnung. Helmichs Fazit: „Die ideale Schutzweste für Manager ist der Dreiklang aus Personal D&O, persönlicher Strafrechtsschutz-Versicherung und einer Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung auf eigene Rechnung.“
„Wer auf eigene Rechnung eine persönliche D&O-Versicherung abschließt, besitzt seine eigene Deckungssumme, die er mit niemandem teilen muss.“
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Alternativ können Sie sich das Interview hier als PDF (301 KB) herunterladen.
Quelle: „Die persönliche Schutzweste für Manager“, Topmanager-Blog – The Boardroom (Hrsg. von Rundstedt)
Veröffentlicht am: 16. Juli 2018
Interview: Marcus Helmich, Prokurist und Mitglied der Geschäftsleitung, Howden