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Daten­schutz ist Chefsache

Mit dem neuen Daten­schutz­recht ist das Haftpflicht­ri­siko für Manager gestiegen.

Am 25. Mai 2018 war D-Day. Eigent­lich hatte die Europäi­sche Union mit der neuen EU-Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO) in erster Linie die Inter­net­kon­zerne zu mehr Diszi­plin im Umgang mit perso­nen­be­zo­ge­nen Daten zwingen wollen. Doch am Ende brachte Brüssel erst einmal die Klein­un­ter­neh­men und Mittel­ständ­ler ins Schwitzen.

Geldbu­ßen für DSGVO-Verstöße

Anlass für die Medien, sich mit der Frage zu beschäf­tig­ten, wer eigent­lich im Unter­neh­men die Verant­wor­tung dafür trägt, dass das neue Daten­schutz­recht auch tatsäch­lich umgesetzt wird. „Daten­schutz­re­geln verset­zen Mittel­ständ­ler in Panik“ titelte Mitte Mai 2018 plaka­tiv Welt Online. Die Online­re­dak­tion der Tages­zei­tung „Die Welt“ machte auf die empfind­li­chen Geldbu­ßen aufmerk­sam, die Behör­den bei einem Verstoß gegen die Regeln verhän­gen können und stellte klar: „Daten­schutz ist Chefsache“.

Beweis­last liegt beim Unternehmen 

„Ab sofort greift die Beweis­last­um­kehr“, zitierte „Die Welt“ Howden-Anwalt Michael Hendricks. Infolge dieser müssen von nun an erstmals nicht mehr die Geschä­dig­ten bewei­sen, dass ein Unter­neh­men Fehler beim Daten­schutz gemacht hat. Vielmehr muss das Unter­neh­men lücken­los belegen, dass es alles korrekt vorbe­rei­tet hat.

Persön­li­ches Haftungs­ri­siko der Topma­na­ger steigt

Damit steigt das Haftpflicht­ri­siko für Manager, stellte Legal Tribune Online fest. Denn letzt­lich sei das Topma­nage­ment dafür verant­wort­lich, dass im Unter­neh­men technisch wie organi­sa­to­risch ein System entsteht, das frist­ge­recht den rechts­kon­for­men Daten­um­gang sicher­stellt. Versi­che­rungs­exper­ten wie Michael Hendricks rechne­ten daher mit einer Zunahme der Manager­haft­pflicht­fälle. „Kommt es zu Vermö­gens­schä­den im Unter­neh­men – etwa, weil es nach einem Verstoß Bußgel­der hagelt oder ein Image­ver­lust auf die Verkaufs­zah­len drückt – werden die Aufsichts­räte und Anteils­eig­ner nicht lange zögern und versu­chen, das Geld von den Verant­wort­li­chen zurück­zu­ho­len“, so Hendricks auf lto.de.

Quelle: „Daten­schutz­re­geln verset­zen Mittel­ständ­ler in Panik“, Welt Online
Veröf­fent­licht am: 12. Mai 2018
Autoren: Michael Gassmann, Benedikt Fuest
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Quelle: „Daten­schutz: Unter­neh­men sind kaum auf die DSGVO vorbe­rei­tet“, Legal Tribune Online
Veröf­fent­licht am: 11. Mai 2018
Autor: Dr. Anja Hall
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