80 Prozent der Aufsichtsräte haben Angst, für Fehler haften zu müssen, schreibt die WirtschaftsWoche. Michael Hendricks rät den Unternehmen in der WiWo, den D&O-Schutz für ihre Aufsichtsräte Jahr für Jahr den aktuellen Entwicklungen anzupassen.
In Deutschland gibt es rund 18.000 Aktiengesellschaften, in denen etwa 100.000 Aufsichtsratsmitglieder dafür gerade stehen, dass in den Unternehmen alles mit rechten Dingen zugeht.
Das Haftungsrisiko von Aufsichtsräten ist gestiegen
Dabei sehen sich die Kontrolleure seit der Finanzkrise mit immer neuen Gesetzen und Regelungen konfrontiert. Sie müssen mit dem gestiegenen öffentlichen Interesse und einem erhöhten Entscheidungstempo fertig werden. Das unterstreicht eine aktuelle Umfrage unter 1714 Aufsichtsratsmitgliedern der 160-DAX-Konzerne, die das Deutsche Kundeninstitut im Auftrag der Kanzlei Hengeler und des Personalberaters Heiner Thorborg durchgeführt hat. Das Ergebnis: 80 Prozent der befragten Aufsichtsratsmitglieder hat Angst, für Fehler haften zu müssen.
Aufsichtsräte müssen Vorstände zur Verantwortung ziehen
Bereits 1997 stellte der Bundesgerichtshof fest, dass Aufsichtsräte haften, wenn sie Vorstände, die Schäden verursacht haben, dafür nicht in Anspruch nehmen. In einem solchen Fall riskieren sie sogar, selbst auf der Anklagebank zu landen. Denn im Zweifel können sogar die Vorstände ihren Kontrolleuren vorwerfen, sie nicht streng genug überwacht zu haben.
Persönliche D&O-Versicherung minimiert Haftungsrisiko
Die WirtschaftsWoche kommt zu dem Schluss: Ärger mit der Staatsanwaltschaft oder Schadensersatzklagen sind für den Aufsichtsrat von heute längst keine abstrakte Bedrohung mehr. Ein Weg, das Haftungsrisiko zu minimieren, sind persönliche D&O-Versicherungen. Doch solche Policen schließen die Aufsichtsräte bislang noch eher selten ab, zitiert die WirtschaftsWoche den D&O-Experten Michael Hendricks.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – auch beim D&O-Schutz
Hendricks erklärt weiter: „Aufsichtsräte verlassen sich nahezu immer darauf, dass die Unternehmensversicherungen schon in Ordnung sind, und vertrauen ihnen fast blind“. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass der D&O-Schutz von Unternehmen durchaus löchrig sein kann. Hendricks Rat lautet deshalb: Aufsichtsräte sollten bei den von ihnen kontrollierten Unternehmen aushandeln, dass die Versicherungsbedingungen jedes Jahr den aktuellen Entwicklungen angepasst werden und dies am besten noch persönlich prüfen. „Nur so kann der einzelne Aufsichtsrat herausfinden, was im Zweifel nicht von der Versicherung abgedeckt wird,“ so Hendricks.
Quelle: WirtschaftsWoche 41 /2017, Seite 40ff. „Gibt es den perfekten Aufsichtsrat?“
Veröffentlicht am: 29. September 2017
Autor: Claudia Tödtmann