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Die Angst der Aufsichtsräte

80 Prozent der Aufsichts­räte haben Angst, für Fehler haften zu müssen, schreibt die Wirtschafts­Wo­che. Michael Hendricks rät den Unter­neh­men in der WiWo, den D&O-Schutz für ihre Aufsichts­räte Jahr für Jahr den aktuel­len Entwick­lun­gen anzupassen.

In Deutsch­land gibt es rund 18.000 Aktien­ge­sell­schaf­ten, in denen etwa 100.000 Aufsichts­rats­mit­glie­der dafür gerade stehen, dass in den Unter­neh­men alles mit rechten Dingen zugeht.

Das Haftungs­ri­siko von Aufsichts­rä­ten ist gestiegen

Dabei sehen sich die Kontrol­leure seit der Finanz­krise mit immer neuen Geset­zen und Regelun­gen konfron­tiert. Sie müssen mit dem gestie­ge­nen öffent­li­chen Inter­esse und einem erhöh­ten Entschei­dungs­tempo fertig werden. Das unter­streicht eine aktuelle Umfrage unter 1714 Aufsichts­rats­mit­glie­dern der 160-DAX-Konzerne, die das Deutsche Kunden­in­sti­tut im Auftrag der Kanzlei Henge­ler und des Perso­nal­be­ra­ters Heiner Thorborg durch­ge­führt hat. Das Ergeb­nis: 80 Prozent der befrag­ten Aufsichts­rats­mit­glie­der hat Angst, für Fehler haften zu müssen.

Aufsichts­räte müssen Vorstände zur Verant­wor­tung ziehen

Bereits 1997 stellte der Bundes­ge­richts­hof fest, dass Aufsichts­räte haften, wenn sie Vorstände, die Schäden verur­sacht haben, dafür nicht in Anspruch nehmen. In einem solchen Fall riskie­ren sie sogar, selbst auf der Ankla­ge­bank zu landen. Denn im Zweifel können sogar die Vorstände ihren Kontrol­leu­ren vorwer­fen, sie nicht streng genug überwacht zu haben.

Persön­li­che D&O-Versicherung minimiert Haftungsrisiko

Die Wirtschafts­Wo­che kommt zu dem Schluss: Ärger mit der Staats­an­walt­schaft oder Schadens­er­satz­kla­gen sind für den Aufsichts­rat von heute längst keine abstrakte Bedro­hung mehr. Ein Weg, das Haftungs­ri­siko zu minimie­ren, sind persön­li­che D&O-Versicherungen. Doch solche Policen schlie­ßen die Aufsichts­räte bislang noch eher selten ab, zitiert die Wirtschafts­Wo­che den D&O-Experten Michael Hendricks.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – auch beim D&O-Schutz

Hendricks erklärt weiter: „Aufsichts­räte verlas­sen sich nahezu immer darauf, dass die Unter­neh­mens­ver­si­che­run­gen schon in Ordnung sind, und vertrauen ihnen fast blind“. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass der D&O-Schutz von Unter­neh­men durch­aus löchrig sein kann. Hendricks Rat lautet deshalb: Aufsichts­räte sollten bei den von ihnen kontrol­lier­ten Unter­neh­men aushan­deln, dass die Versi­che­rungs­be­din­gun­gen jedes Jahr den aktuel­len Entwick­lun­gen angepasst werden und dies am besten noch persön­lich prüfen. „Nur so kann der einzelne Aufsichts­rat heraus­fin­den, was im Zweifel nicht von der Versi­che­rung abgedeckt wird,“ so Hendricks.

Quelle: Wirtschafts­Wo­che 41 /2017, Seite 40ff. „Gibt es den perfek­ten Aufsichts­rat?
Veröf­fent­licht am: 29. Septem­ber 2017
Autor: Claudia Tödtmann

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