Unternehmen scheuen oftmals umfassende interne Untersuchungen aufgrund der hohen Kosten. Dies gilt vor allem, wenn es darum geht, externe Anwälte und gegebenenfalls weitere Experten mit Internal Investigations zu betrauen. Eine lege artis durchgeführte interne Untersuchung ist jedoch dann Pflicht, wenn ein begründeter Verdacht auf aus dem Unternehmen heraus begangene Gesetzes- oder Compliance-Verstöße besteht.
Wie ein effektiver Versicherungsschutz für Unternehmen mit Blick auf die Tätigkeit eines Verteidigers bzw. Unternehmensvertreters aussehen kann, dazu referiert Dr. Mirjam Boche, Expertin für Managerhaftungsrecht, bei einer Online-Vortrags- und Diskussionsveranstaltung der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. (wistev). Sie wird einen Überblick geben über aktuelle Fragestellungen und Fallstricke im Versicherungsrecht, darstellen, welche Versicherungsmöglichkeiten es gibt, und die aktuelle Rechtsprechung hierzu erörtern.
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Eingehen wird Frau Dr. Boche auch auf die neue Compliance-Rechtsschutz-Police, die die hendricks GmbH gemeinsam mit der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG entwickelt hat. Die Police deckt explizit die Kosten von Internal Investigations und zeichnet sich durch eine Reihe von Vorteilen für die Unternehmen aus: (1) Die Deckung der Kosten für Compliance-Untersuchungen dient dem Bilanzschutz der versicherten Unternehmen. (2) Der Regress von Untersuchungskosten gegen Organe kann durch die Compliance-Kosten-Police vermieden werden. (3) Die Aufklärung von Verstößen wird nach geltender BGH-Rechtsprechung bei der Bemessung der gegen das Unternehmen gerichteten Geldbuße berücksichtigt.
Mehr zum Thema lesen Sie in dem Artikel „Kostspielige Pflicht“ in PROTECTOR Ausgabe 04/2021