D&O-Policen gaukeln Sicherheit vor, warnt das Handelsblatt. Oft verlocke die Versicherung Unternehmen erst dazu, Manager auf Schadensersatz zu verklagen. Howden-Anwalt Michael Hendricks erläutert, was Führungskräfte tun können.
Die Zahl der D&O-Schadenfälle in Deutschland ist in den vergangenen 20 Jahren nach oben geschnellt, schreibt das Handelsblatt. Dabei verkehre sich, was eigentlich als Schutz für unberechtigte Forderungen von außen gedacht war, für immer mehr Manager ins Gegenteil. Oft verlocke die Versicherung Unternehmen erst dazu, Manager auf Schadensersatz zu verklagen.
In 80 Prozent der D&O-Fälle verklagen Unternehmen ihre Manager
Die Wirtschaftszeitung berief sich auf Schätzungen der Allianz. Der Versicherer geht davon aus, dass mittlerweile in vier von fünf D&O-Verfahren Unternehmen gegen die eigenen Manager vorgehen. Auch Michael Hendricks, Rechtsanwalt des Spezialmaklers Howden, bestätigte dem Handelsblatt: „Deutschland steht bei der Zahl der Managerhaftungsverfahren im Vergleich zur Größe unserer Wirtschaft im internationalen Vergleich auf Platz eins.“
Schadenssummen fallen immer höher aus
Bei der Betrachtung der spektakulärsten Haftungsfälle der vergangenen 15 Jahre – so das Handelsblatt – zeigt sich zudem, dass die Policen den kompletten Schaden in der Regel nicht abdecken. Die Schadenssummen fallen immer höher aus und die Fälle ziehen sich immer mehr in die Länge. So gerieten viele Verfahren zur jahrelangen Hängepartie und damit aus Sicht der betroffenen Manager zur Tortur. Am Ende der Streitigkeiten müssten Führungskräfte unter Umständen den Schaden dann doch noch aus der eigenen Tasche bezahlen.
Private D&O-Zusatzversicherung oder blindes Vertrauen
Eine Lösung, sich vor seinen Amtsrisiken zu schützen, ist eine persönliche D&O-Versicherung, die Manager zusätzlich zur eigentlichen Unternehmenspolice privat abschließen können. Laut Michael Hendricks heißt die Gretchen-Frage, die sich Manager vor Abschluss einer solchen Zusatzversicherung stellen sollten: „Kann ich meinem Aufsichtsrat oder – bei größeren Mittelständlern – der Gesellschaftsversammlung blind vertrauen?“
Quelle: Handelsblatt (PRINT)
Veröffentlicht am: Wochenende 29.12.2017 bis 01.01.2018, Nr. 250
Autorin: Claudia Obmann