Legal Eye - Die Rechtskolumne: Michael Hendricks zeigt auf, dass es aus Sicht des D&O-Versicherers durchaus Sinn macht, sich an den Prozesskosten eines Primärprozesses zu beteiligen.
Bevor es überhaupt zu Schadensersatzansprüchen gegen Manager im Unternehmen kommt, sind D&O-Versicherer gut beraten, im Interesse einer Schadensbegrenzung, den Primärprozess mitzufinanzieren.
In einigen Standard-D&O-Klauseln der Howden Germany GmbH, der HPDO (D&O Manager-Versicherung), ist ein solcher Passus bereits enthalten.
Hier geht es zum kompletten Artikel: D&O-Versicherung: Aus Schaden wird man klug