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D&O-Versicherung - Aus Schaden wird...

Legal Eye - Die Rechts­ko­lumne: Michael Hendricks zeigt auf, dass es aus Sicht des D&O-Versicherers durch­aus Sinn macht, sich an den Prozess­kos­ten eines Primär­pro­zes­ses zu beteiligen.

Bevor es überhaupt zu Schadens­er­satz­an­sprü­chen gegen Manager im Unter­neh­men kommt, sind D&O-Versicherer gut beraten, im Inter­esse einer Schadens­be­gren­zung, den Primär­pro­zess mitzufinanzieren.

In einigen Standard-D&O-Klauseln der Howden Germany GmbH, der HPDO (D&O Manager-Versi­che­rung), ist ein solcher Passus bereits enthalten.

Hier geht es zum komplet­ten Artikel: D&O-Versicherung: Aus Schaden wird man klug

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