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Ergänz­ter Versi­che­rungs­schutz für...

Unter­neh­men in der Krise bietet die hendricks GmbH in Zusam­men­ar­beit mit Roland Rechts­schutz eine wesent­li­che Ergän­zung beim Versi­che­rungs­schutz. Droht dem Unter­neh­men die Zahlungs­un­fä­hig­keit und steht ein Insol­venz­plan­ver­fah­ren in Eigen­ver­wal­tung an, übernimmt die Versi­che­rung die Kosten für die notwen­dige Beratung durch Rechts­an­wälte, Wirtschafts­prü­fer und Unternehmensberater.

Das neue Angebot – ausge­stal­tet als Ergän­zung zu wesent­li­chen Firmen­po­li­cen – soll das Dilemma von notwen­di­ger Beratung bei leeren Kassen besei­ti­gen, indem es Vorsorge trifft für den Beratungs­be­darf in einer existenz­be­dro­hen­den wirtschaft­li­chen Schief­lage. Der Versi­che­rungs­fall tritt dementspre­chend ein, wenn eine Wirtschafts­prü­fungs­ge­sell­schaft die drohende Zahlungs­un­fä­hig­keit nach § 18 der Insol­venz­ord­nung feststellt. Dann gibt der Versi­che­rer Deckung für alle notwen­di­gen Beratungs­kos­ten bis zum Abschluss der (vorläu­fi­gen) Eigen­ver­wal­tung oder des Schutz­schirm­ver­fah­rens. Die Deckungs­summe beträgt dabei maximal ein Drittel der Gesamt­ver­si­che­rungs­summe bis zu einer Höchst­grenze von einer Million Euro für ein einzel­nes Unternehmen.

Führt die Beratung zum Erfolg und kann die Zahlungs­fä­hig­keit des Unter­neh­mens wieder­her­ge­stellt werden, ist das Unter­neh­men verpflich­tet, 50 Prozent der Versi­che­rungs­leis­tung aus liqui­den Mitteln an die Versi­che­rungs­ge­sell­schaft zurückzuzahlen.

Die Nachfrage bestä­tigt den Bedarf: Mehr als 1.000 Unter­neh­men haben mit Markt­ein­füh­rung des Produk­tes zum 30. Juni 2020 bereits Versi­che­rungs­schutz erhalten.

„Die Corona-Krise macht vielen Unter­neh­men noch einmal sehr deutlich, wie wichtig die Absiche­rung für den Krisen­fall ist“, sagt Michael Hendricks, von der Rechts­an­walts­kanz­lei Hendricks + Partner. „Der Gesetz­ge­ber hat zahlrei­che Maßnah­men auf den Weg gebracht, um Unter­neh­men in der Krise zu stützen. Ohne quali­fi­zierte Beratung ist es für die meisten Unter­neh­men aber kaum möglich, die Unter­stüt­zung zielge­rich­tet in Anspruch zu nehmen und sich aus einer Schief­lage zu befreien. Hier setzen wir an.“

Dr. Ulrich Eberhardt, Mitglied des Vorstands der Roland Rechts­schutz­ver­si­che­rungs AG, ergänzt: „Ich freue mich, dass wir gemein­sam mit der hendricks GmbH eine weitere innova­tive Produkt­idee an den Markt bringen konnten, die es der Unter­neh­mens­lei­tung ermög­licht, Vorsorge für profes­sio­nelle Beratung in einer wirtschaft­lich bedroh­li­chen Situa­tion zu treffen.“

Wenngleich das neue Produkt in der aktuel­len Krise beson­dere Aufmerk­sam­keit erfährt, ist es nicht in erster Linie für Corona-Pande­mie-bedingte Problem­si­tua­tio­nen entwi­ckelt worden. Vielmehr soll es langfris­tig helfen, den Beratungs­be­darf in Krisen­fäl­len zu finan­zie­ren. Um Zweck­ab­schlüsse zu vermei­den, gilt daher für die Inanspruch­nahme der Versi­che­rung eine Warte­zeit von neun Monaten.

Presse­infor­ma­tion
Die folgen­den Bilder sind zum Abdruck freige­ge­ben unter dem Vorbe­halt der redak­tio­nel­len, nicht kommer­zi­el­len Nutzung.

Presse­foto: Michael Hendricks
Fotonach­weis: hendricks GmbH

Presse­foto: Dr. Ulrich Eberhardt
Fotonach­weis: Ulrich Kaifer/​ ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG

Über uns:
Die hendricks GmbH – part of Howden, Markt­füh­rer für Manager­ver­si­che­run­gen in Deutsch­land, bietet Unter­neh­men, Führungs­kräf­ten und deren Maklern innova­tive Versi­che­rungs­lö­sun­gen rund um die Themen Manager­haft­pflicht-, Rechts­schutz- und Vermö­gens­scha­den­ver­si­che­rung (Finan­cial Lines) sowie Cyber- und Vertrau­ens­scha­den­ver­si­che­run­gen. Rund 80 Juris­ten und Versi­che­rungs­exper­ten verhan­deln seit 1994 kompe­tent und persön­lich beste Versi­che­rungs­be­din­gun­gen. Mit drei Stand­or­ten in Deutsch­land und einem breiten inter­na­tio­na­len Netzwerk dank unserer Zugehö­rig­keit zur Versi­che­rungs­gruppe Howden Group Holdings beglei­tet die hendricks GmbH ihre Kunden in über 90 Ländern.
www.howdengroup.de

Über die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG:
Die ROLAND Rechts­schutz-Versi­che­rungs-AG ist ein Premium-Anbie­ter für Rechts­schutz mit 60 Jahren Erfah­rung. Die Gesell­schaft zählt mit Brutto­bei­trags­ein­nah­men in Höhe von 458,0 Millio­nen Euro im Jahr 2018 zu den wachs­tums­stärks­ten Anbie­tern der Branche. Mit einem Markt­an­teil von mehr als zehn Prozent gehört ROLAND zu den führen­den deutschen Rechts­schutz-Versi­che­rern. Zu dem Leistungs­an­ge­bot des Rechts­schutz-Spezia­lis­ten zählen flexi­ble Lösun­gen sowohl für Privat- als auch für Firmen­kun­den. Dank der modula­ren Produkt­struk­tur können Kunden ihren Versi­che­rungs­schutz nach Bedarf zusam­men­stel­len. Mit nur einem Anruf bei ROLAND (0221 8277-500) erhal­ten Kunden die beste Lösung für jedes recht­li­che Problem. ROLAND klärt im ersten Schritt den Versi­che­rungs­schutz und bietet unmit­tel­bar die Möglich­keit, die indivi­du­elle Rechts­lage von einem unabhän­gi­gen Rechts­an­walt einschät­zen zu lassen. Außer­dem stehen den Versi­cher­ten von der telefo­ni­schen Rechts­be­ra­tung über die außer­ge­richt­li­che Streit­bei­le­gung bis hin zur Empfeh­lung eines versier­ten (Fach-)Anwalts alle Wege zu ihrem Recht offen. Führt die erste Wahl nicht zum Erfolg, können Kunden jeder­zeit einen anderen Service in Anspruch nehmen.
www.roland-rechtsschutz.de

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