Bundesweit sind rund 40 Versicherer in der Sparte D&O aktiv. Dabei ist die Qualität der D&O-Policen nur schwer einzuschätzen. Der Leiter der Howden-Rechtsabteilung Christoph Arendt erklärt, worauf es ankommt.
Eine D&O-Versicherung ist nur etwas für Konzerne? Von wegen. Wenn Unternehmen aufgrund von Fehlentscheidungen Vermögensschäden erleiden, werden Geschäftsführer, Vorstands-, Aufsichtsrats- und Beiratsmitglieder auch im Mittelstand immer häufiger dafür persönlich haftbar gemacht. Wichtig ist deshalb eine maßgeschneiderte D&O-Versicherung. Idealerweise schützt sie im Schadenfall das Unternehmen und stellt zugleich sicher, dass sich die betroffenen Manager mit spezialisierten Rechtsanwälten gegen die ihnen entgegengebrachten Vorwürfe verteidigen können.
Nur einen Versicherungsvertrag vermitteln, reicht nicht
Auch bei Familienunternehmen und Handwerksbetrieben geht es schnell um hohe Streitwerte im zwei- oder dreistelligen Millionenbereich. Die D&O-Versicherungsfälle sind so komplex, dass es mit der Vermittlung eines Versicherungsvertrages noch lange nicht getan ist. Denn wenn der Versicherer im Schadenfall nicht zahlt, ist dem Kunden nicht geholfen. Spätestens dann sind unabhängige Rechts- und Versicherungsexperten vonnöten, die den Kunden begleiten und den Versicherern auf Augenhöhe begegnen.
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Interviewpartner:
Christoph Arendt, General Counsel, Howden
Horst Grätz, Rechtsanwalt Rödl & Partner
Quelle: Rödl & Partner
Veröffentlicht: 13. April 2017