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Weil Versi­che­rer in der Corona­krise die Bedin­gun­gen für die Manager­haft­pflicht rückwir­kend verschär­fen, könnten Top-Manager für Fehler bald unbegrenzt zur Verant­wor­tung gezogen werden. Das stellt viele Unter­neh­men vor Probleme, von denen sie bislang kaum etwas ahnen.
Der Fall liegt 16 Jahre zurück. Und doch wird er derzeit regel­mä­ßig zum Thema, wenn sich Perso­nal­be­ra­ter, Versi­che­rungs­an­wälte und Top-Manager austau­schen. Damals traten beim Unter­neh­men Lion Biosci­ence auf einen Schlag Vorstand und Aufsichts­rat geschlos­sen zurück - aus versi­che­rungs­recht­li­chen Gründen. Das Biotech­un­ter­neh­men aus Heidel­berg konnte sich keine Manager­haft­pflicht­ver­si­che­rung (auch Direc­tors-and-Officers-, kurz D & O-Versi­che­rung genannt) mehr leisten, um seine Führung vor Schadens­er­satz­for­de­run­gen wegen Manage­ment­feh­lern zu schüt­zen. Typischer­weise schlie­ßen Versi­che­rer je nach Unter­neh­men spezi­elle Risiken aus, mal Umwelt- und mal Produkt­haf­tungs­schä­den, inzwi­schen auch Probleme wegen der Corona­pan­de­mie. Für die übliche jährli­che Vertrags­er­neue­rung verlangte der Versi­che­rer von Lion Biosci­ence 800 000 Euro statt 550 000 Euro und forderte zugleich mehr Haftungs­aus­schlüsse im Kleingedruckten.

Dass der Fall Lion Biosci­ence derzeit wieder rege disku­tiert wird, hat einen einfa­chen Grund: Der damalige Einzel­fall droht gerade zum Muster für drama­ti­sche Manage­mentum­brü­che in der deutschen Wirtschaft zu werden. Nach Einschät­zung des D & O-Anwalts Michael Hendricks könnte er sich bald "dutzend­fach wieder­ho­len". Denn die aktuelle Pande­mie setzt nicht nur Unter­neh­men, sondern auch Versi­che­rer wirtschaft­lich unter Druck. Und so weigern sich die D & O-Versi­che­rer immer häufi­ger, bei Schadens­fäl­len einzu­sprin­gen - und erhöhen gleich­zei­tig die Prämien. Dabei hat der Wegfall eines solches Schut­zes in Deutsch­land beson­ders drasti­sche Konse­quen­zen, weil hiesige Manager, anders als in den meisten Indus­trie­län­dern, unbegrenzt haftbar gemacht werden können.

Im Schnitt verlan­gen D & O-Versi­che­rer 30 Prozent mehr, schätzt Hendricks. Dabei gilt: Je größer die Firma und je gebeu­tel­ter die Branche, desto höher der Aufschlag. Beson­ders betrof­fen ist derzeit etwa die Luftfahrt­bran­che. So erwar­tet Trieb­werks­her­stel­ler MTU für seine D & O-Versi­che­rung in den laufen­den Verhand­lun­gen eine Preis­er­hö­hung im zweistel­li­gen Prozent­be­reich. Abstri­che bei der Leistung erwar­tet der Konzern noch nicht. Von der Lufthansa berich­ten Branchen­ken­ner, dass mehrere Versi­che­rer bei dem Vorzei­ge­kun­den abgewinkt hätten. Die Flugli­nie gab sich wortkarg: Sie habe "unver­än­dert Versi­che­rungs­schutz im markt­üb­li­chen Umfang". Sie wollte aber keines­falls verra­ten, wie lange. Airbus wollte sich gleich gar nicht äußern.

"Manche Versi­che­rer wollen keine D & O-Kunden mehr und machen reine Abwehr­an­ge­bote, die inakzep­ta­bel sind", erzählt Anwalt Hendricks. Mitun­ter verzehn­fa­che sich die Prämie, zugleich aber seien zentrale Dinge wie Corona- und Insol­venz­ri­si­ken ausge­schlos­sen. Er berät bei den Verhand­lun­gen über die entschei­den­den Details viele Indus­trie­ver­si­che­rungs­mak­ler und sagt: "Die trauen sich mit den neuen Vertrags­wer­ken fast nicht zu ihren Kunden."

Und so lassen sich viele Unter­neh­men auf weitere Haftungs­aus­schlüsse ein, solange die Prämie dafür halbwegs im Rahmen bleibt. Eine gefähr­li­che Strate­gie: "Manager riskie­ren mit neuen Verträ­gen im Nachhin­ein den Schutz für Pflicht­ver­let­zun­gen zu verlie­ren, die bereits Jahre zurück­lie­gen", erläu­tert Karl-Heinz Holz, Vorstand des Versi­che­rungs­mak­lers Euroas­se­ku­ranz. Hat etwa der Chef einer Hotel­kette in diesem Jahr trotz der Umsatz­ein­brü­che durch die Reise­ein­schrän­kun­gen nicht frühzei­tig einen Insol­venz­an­trag gestellt, drohen im nächs­ten Jahr mögli­cher­weise Schadens­er­satz­for­de­run­gen der Liefe­ran­ten - gegen die er nach einem Versi­che­rungs­aus­schluss im Verlän­ge­rungs­ver­trag dann nicht mehr geschützt wäre.

So drama­tisch die Verschär­fung nun sein mag, abseh­bar ist die Proble­ma­tik schon länger. Seit mindes­tens zehn Jahren machen D & O-Versi­che­rer in Deutsch­land Verluste. Für unerwar­tet viele Fälle mussten die Asseku­ran­zen mehr zahlen, als sie an Prämien einnah­men. So kostete der Konzern Bilfin­ger die Allianz-Tochter ACGS fast 17 Millio­nen Euro allein an Schadens­er­satz, als der Konzern nach einem Korrup­ti­ons­fall seinen Chef Roland Koch und elf andere Vorstände wegen einem nicht ausrei­chen­den Compli­ance-System verklagte. Hinzu kamen Millio­nen­ho­no­rare für Spitzen­ju­ris­ten zur Vertei­di­gung der Top-Manager. Ähnlich war es bei den Verfah­ren im Diesel­skan­dal gegen den Volks­wa­gen-Konzern: Allein die Anwalts­kos­ten brach­ten den rund 20 betei­lig­ten Kanzleien Millio­nen­ho­no­rare - bezahlt von der D & O-Versi­che­rung. Und die justie­ren nun nach. Auch weil sie ansons­ten für viele Manage­ment­feh­ler einsprin­gen müssten, die die Corona­krise sicht­bar macht. Erste Anbie­ter wie Star Stone oder MS Amlin haben ihr Geschäft in Deutsch­land bereits komplett eingestellt.

Die FDP hat die Gefah­ren für Unter­neh­men erkannt und fordert, dass der Gesetz­ge­ber reagiert: Es gehe nicht darum, den Bundes­tag gegen Preis­er­hö­hun­gen in Stellung zu bringen, sondern große Schwie­rig­kei­ten von Unter­neh­men und ihren Managern abzuwen­den, heißt es in einer kleinen Anfrage. Denn "sonst kann es auch passie­ren, dass gute Leute ihre Positio­nen nicht antre­ten oder aufge­ben, weil es keinen Schutz gibt".

Es ließe sich aller­dings einwen­den, dass es ebenfalls helfen könnte, wenn Manager sich öfter an die Gesetze hielten - mit den Schadens­sum­men könnten dann auch die Versi­che­rungs­prä­mien eines Tages wieder sinken.

Methode
Das Handels­blatt Research Insti­tute (HRI) fragte mehr als 1340 Juris­ten aus 176 Kanzleien nach ihren renom­mier­tes­ten Kolle­gen im Erbrecht und Versi­che­rungs­recht. Im Erbrecht setzten sich 35 Kanzleien mit 40 Anwäl­ten, im Versi­che­rungs­recht 22 Kanzleien mit 33 Juris­ten durch. Die Jury für Erbrecht: Gabriele Ark (Omni Bridge­way), Peter May (Peter May Family Business Consul­ting), Hanns-Ferdi­nand Müller (Foris AG), Achim Schun­der (C.H. Beck). Die Jury für Versi­che­rungs­recht: Jan Eckert (ZF-Fried­richs­ha­fen), Dirk Eichler (Zurich Gruppe Deutsch­land), Hanns-Ferdi­nand Müller (Foris AG), Sandra Peters (Omni Bridge­way) Achim Schun­der (C.H. Beck).

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Quelle: „Hochri­si­ko­job Chef“,  Wirtschafts­Wo­che print NR. 048
Veröf­fent­licht am: 20. Novem­ber 2020
Autor: Kiani Kreß, Rüdiger/​ Tödtmann, Claudia

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