HPAR - Die Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung
Wir schützen Ihre arbeitsvertraglichen Ansprüche
Das Risiko
Wollen sich Unternehmen vorzeitig von einem Vorstand, Geschäftsführer, Aufsichts- oder Verwaltungsrat trennen, kommt es häufig zu Rechtsstreitigkeiten darüber, ob sie ihrem Manager noch eine Abfindung, Boni- oder Pensionszahlungen schuldig sind. Im Gegensatz zu Angestellten sind Organmitglieder nicht durch die klassischen (Kündigungs-) Schutzgesetze abgesichert. In solchen Situationen brauchen Manager einen guten Anwalt und eine Anstellungsvertrags-Rechtsschutzpolice.
Die Lösung
Mit unserer Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung können Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichts- und Verwaltungsräte Ansprüche, die sich aus ihrem Anstellungsvertrag ergeben, absichern.
Der Schutz
Die Anstellungsvertrag-Rechtsschutzversicherung greift bei Auslegungsstreitigkeiten über Vertragsinhalte. Werden mehrere Geschäftsführer-Tätigkeiten ausgeübt, die über einen Vertrag geregelt sind, besteht automatisch für alle Tätigkeiten Versicherungsschutz. Bei einem Wechsel des Dienstverhältnisses besteht der Versicherungsschutz nahtlos weiter. Abgedeckt sind die Honorare für einen erfahrenen Rechtsanwalt aus dem Anwaltsnetzwerk sowie eine Prozessgarantie, wenn der involvierte Anwalt genügend Erfolgsaussichten im Verfahren signalisiert. Grundsätzlich bleibt der Versicherungsschutz nach Beendigung des Vertrages so lange bestehen, bis alle Leistungen daraus abgewickelt sind – inklusive Pensionszusagen. Enthalten sind außerdem bei drohender Rufschädigung eine journalistische Beratung, Kontinuität bei Vorlage eines Vorvertrags sowie automatische Nachmeldefristen von drei, im Ruhestand fünf Jahren.
Weitere Informationen und ein persönliches Angebot stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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