HPDO Vereine - Die D&O für Vereine, Verbände, Stiftungen
Wir schützen das Ehrenamt
Das Risiko
Wie Manager von Unternehmen können auch ehrenamtliche Vorstände und Aufsichtsräte von Vereinen, Verbänden, Stiftungen oder gemeinnützigen GmbHs für die finanziellen Folgen fehlerhafter Entscheidungen zur Rechenschaft gezogen werden. Für sie gelten ähnlich strenge Haftungsregeln wie bei Kapitalgesellschaften – das heißt auch sie haften grundsätzlich unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen. Bei Vermögensschäden greift weder die normale Haftpflichtversicherung noch lässt sich die Haftung durch die Satzung völlig ausschließen – egal, ob es sich um einen Sportverein, eine Wohnungseigentümergemeinschaft oder einen Kirchenvorstand handelt.
Die Lösung
Unsere D&O-Versicherung für Vereine, Verbände und Stiftungen schützt bestellte und faktische Mitglieder der geschäftsführenden Organe, der Aufsichts-, Verwaltungs- und Beiräte von Vereinen, Verbänden, Stiftungen und gemeinnützigen GmbHs sowie deren Stellvertreter. Versicherungsschutz genießen zudem besondere Vertreter gemäß §§ 30, 86 BGB – zum Beispiel Generalbevollmächtigte, Prokuristen und leitende Angestellte.
Der Schutz
Unsere D&O-Versicherung für Vereine, Verbände und Stiftungen schützt Ehrenamtsträger vor persönlicher Haftung im Schadenfall. Die Police bietet einen einfachen Abschluss, günstige Prämien und einen weitreichenden Deckungsschutz bei minimalen Ausschlüssen.
Weitere Informationen und ein persönliches Angebot stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.