Events
Newsletter
Kontakt

D&O-Versicherung für Manager

HPDO

HPDO - Die D&O-Versicherung für Manager

Wir schüt­zen das Privat­ver­mö­gen der Elite

Das Risiko

Manager müssen laufend weitrei­chende Entschei­dun­gen treffen. Weist man ihnen dabei eine Pflicht­ver­let­zung nach, können sie persön­lich und unbegrenzt mit ihrem priva­ten Vermö­gen gegen­über dem Unter­neh­men und Dritten haften.

Die Lösung

Unsere D&O-Versicherung für die Manager­klasse schützt die Organe von Unter­neh­men, also z.B. Vorstände, Geschäfts­füh­rer, Aufsichts- oder Verwal­tungs­räte, vor einer Haftung für Vermö­gens­schä­den. Die Manager-Haftpflicht­ver­si­che­rung deckt die Kosten für die Abwehr von unberech­tig­ten Schadens­er­satz­an­sprü­chen und den Ausgleich von berech­tig­ten Ansprü­chen ab. Dabei spielt es keine Rolle, ob gegen den Manager Ansprü­chen des eigenen Unter­neh­mens (Innen­haf­tung) oder Ansprü­che von Dritten – etwa Wettbe­wer­ber oder Behör­den (Außen­haf­tung) – geltend gemacht werden.

Als versi­cherte Tätig­keit wird das Dienst­leis­tungs­an­ge­bot des Unter­neh­mens ausdrück­lich in den Versi­che­rungs­ver­trag aufge­nom­men. Damit wird der Versi­che­rungs­schutz indivi­du­ell auf die Tätig­keit des Unter­neh­mens maßge­schnei­dert. Der Begriff der versi­cher­ten Tätig­kei­ten wird dabei weit gefasst und erstreckt sich auch auf Handlun­gen, die ledig­lich zur Unter­stüt­zung der versi­cher­ten Tätig­keit dienen.

Der Schutz

Unsere D&O-Versicherung für Manager erfüllt höchste Quali­täts­stan­dards. Als versi­che­rungs­un­ab­hän­gi­ger D&O-Experte passt hendricks regel­mä­ßig das Deckungs­kon­zept an die sich ständig verän­dern­den Risiko­be­din­gun­gen an, denen Manager heutzu­tage ausge­setzt sind.

Unsere D&O-Versicherung bietet also neben einem indivi­du­ell maßge­schnei­der­ten Schutz vor Haftung aus Vermö­gens­schä­den eine Konti­nui­täts­ga­ran­tie, die sicher­stellt, dass nach Vertrags­ab­schluss der Versi­che­rungs­um­fang nicht rückwir­kend verschlech­tert werden kann. Die D&O-Versicherung umfasst die gesamte – also auch opera­tive – Tätig­keit des Managers und bietet auch bei Insol­venz und Liqui­da­tion des Unter­neh­mens weitrei­chen­den Schutz. Zudem werden die meisten Fremd­man­date in weite­ren Unter­neh­men automa­tisch vom Versi­che­rungs­schutz umfasst.

Nach Beendi­gung der Versi­che­rung können zudem Schaden­fälle, denen eine Pflicht­ver­let­zung während der Versi­che­rungs­lauf­zeit zugrunde liegt, nachge­mel­det werden. Bei der D&O-Versicherung für Manager von hendricks ist diese Nachmel­de­frist standard­mä­ßig unver­fall­bar. Durch die Aufnahme von Schieds­ge­richts­bar­keit und Schlich­tungs­ver­fah­ren können zudem Haftungs­pro­zesse ohne Gerichts­öf­fent­lich­keit und damit verbun­dene Image­schä­den verhan­delt werden.

Zudem umfasst unsere Manager-Versi­che­rung eine unbegrenzte Rückwärts­ver­si­che­rung, einen aktiven Rechts­schutz, eine Gehalts­fort­zah­lung und sieht keinen Eigen­scha­den­ab­zug vor. In der Police inbegrif­fen ist zudem regel­mä­ßig der Schutz bei Haftungs­fäl­len aufgrund von Verstö­ßen gegen das Allge­meine Gleichbehandlungsgesetz.

Weitere Infor­ma­tio­nen und ein persön­li­ches Angebot stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Melden Sie sich hier zu unserem Howden Newslet­ter an.

Wir infor­mie­ren Sie regel­mä­ßig zu aktuel­len Entwick­lun­gen rund um das Thema Manager­haf­tung und Manager­schutz und natür­lich wie sich Manager und Unter­neh­men dagegen schüt­zen können.

Seite drucken