HPPDO - D&O-Versicherung für Einzelpersonen
Der persönliche Schutz für das Privatvermögen
Das Risiko
Ein Organmitglied – z.B. Vorstands-, oder Aufsichtsratsmitglied oder ein Geschäftsführer – haftet für eigenes Fehlverhalten und auch für das Fehlverhalten anderer Mitarbeiter (Organisationsverschulden) persönlich und unbeschränkt mit dem Privatvermögen.
Der D&O-Versicherungsvertrag des Unternehmens bietet einen guten Schutz zur persönlichen Risikoabsicherung.
Da das Organmitglied jedoch nicht Vertragspartner des D&O-Versicherungsvertrags des Unternehmens ist, sondern nur begünstigte versicherte Person, bestehen in der Praxis folgende Unsicherheiten für die Unternehmensleiter:
- keine sofortige Zugriffsmöglichkeit auf die Versicherungspolice,
- oftmals keine Kenntnis vom genauen Umfang des Versicherungsschutzes und vielleicht bestehender Deckungslücken
- Ausschöpfung der Deckungssumme durch andere versicherte Personen – z.B. in Tochtergesellschaften
- Ausschluss aus dem D&O-Versicherungsschutz
- Anfechtung des D&O-Vertrags wegen arglistiger Täuschung durch andere versicherte Personen
Die Lösung
Unsere Personal-D&O-Versicherung gewährt ausschließlich dem Versicherungsnehmer einen individuellen Versicherungsschutz. Der Unternehmensleiter als Versicherungsnehmer profitiert von unserer persönlichen Beratung, sichert sich eine eigene Deckungssumme und genießt zu jeder Zeit den besten Versicherungsschutz – sowohl als Ergänzung als auch unabhängig vom Versicherungsschutz des D&O-Versicherungsvertrags des Unternehmens.
Der Schutz
Unsere persönliche D&O-Versicherung bietet Versicherungsschutz bei Rücktritt vom bzw. Anfechtung der Unternehmens-D&O. Zudem bietet sie eine sofortige Zugriffsmöglichkeit auf den eigenen D&O-Schutz sowie eine persönliche Beratung im Schadenfall.
Dem Versicherungsnehmer steht eine eigene Deckungssumme zur Verfügung und Deckungsschutz wird auch für etwaige Fremdmandate gewährt. Zudem dient unsere Personal-D&O-Versicherung der Deckung des Selbstbehalts aus § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG.
Zusätzlich wird eine Kostenübernahme von Selbstbeteiligungen im Rahmen von Vergleichen gewährt.
Weitere Informationen und ein persönliches Angebot stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.