Irrtümer bei Anstellungsverträgen für Vorstände
Irrtümer bei Dienstverträgen
Schon kleine Fehler im Anstellungsvertrag können große Auswirkungen für den Vorstand haben. Die Karriere, das Image und die finanzielle Existenz stehen auf dem Spiel. In dieser Reihe sprechen wir über die häufigsten Irrtümer bei Anstellungsverträgen, die beim Kampf um Abfindungen, Pensionsansprüche, Gehaltsfortzahlungen etc. schnell zur Existenzbedrohung werden. Plötzlich entpuppt sich der vermeintlich attraktive Anstellungsvertrag als Blendwerk. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht Prof. Dr. Michael Kliemt und der D&O-Experte Michael Hendricks erläutern die Kernthemen eines Anstellungsvertrags.
Einführung
Einleitung in das Thema: Die häufigsten Irrtümer beim Anstellungsvertrag für Vorstände.
Interviewgäste:
Prof. Dr. Michael Kliemt – Fachanwalt für Arbeitsrecht
Michael Hendricks – Experte für D&O-Versicherungen
Irrtum 1: Ernennung zum Vorstand hat nur Vorteile
Die Ernennung zum Vorstand bringt eine neue Haftungssituation mit sich?
Irrtum 2: Probezeit für Vorstände ist gesetzlich geregelt
Haben Vorstände eine gesetzlich vorgeschriebene Probezeit?
Irrtum 3: Ein Aktionärswechsel hat keinen Einfluss auf meinen Anstellungsvertrag
Annahme: Ein Unternehmen wird von einem anderen Unternehmen übernommen und es ändert sich z.B. der Mehrheitsaktionär. Welche Folgen kann das für den Vorstand haben?
Wie wichtig ist in diesem Zusammenhang eine „Change of Control“ Vereinbarung?
Irrtum 4: Eine Abberufung des Vorstands ist nur schwer möglich
Eine Abberufung ist nur möglich, wenn sich das Vorstandsmitglied etwas hat zu schulden kommen lassen.
Irrtum 5: Mit einer Abberufung endet das Anstellungsverhältnis
Vorstände können ihrem Posten abberufen werden, ohne das das Anstellungsverhältnis beendet wird. Wie kann das sein?
Irrtum 6: Gegen eine fristlose Kündigung haben Manager keine Chance
Es geht schneller als man denkt: Die fristlose Kündigung liegt auf dem Tisch. Und Hand aufs Herz, wenn das Unternehmen es will, findet es immer einen fristlosen Kündigungsgrund. Sind die Chancen der Manager heute besser, dagegen anzugehen?
Irrtum 7: Nach einer Abberufung steht mir immer eine Abfindung zu
Oft hört man in den Medien von hohen Abfindungen für Manager. Besteht ein Anspruch auf Abfindung, wenn der Geschäftsführer oder das Vorstandsmitglied gekündigt wird?
Irrtum 8: Pensionsansprüche für Vorstände
Ein großer Knackpunkt bei Anstellungsverträgen sind oft die Pensionszahlungen. Was passiert, wenn der Anstellungsvertrag vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird?
Irrtum 9: Pensionsansprüche für Geschäftsführer
Ein großer Knackpunkt bei Anstellungsverträgen sind oft die Pensionszahlungen. Was passiert, wenn mein Anstellungsvertrag vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird?
Schützt die klassische Rechtsschutzversicherung überhaupt?
Gehen wir einmal davon aus, dass es tatsächlich zu einer fristlosen Kündigung kommt. Der Manager wehrt sich und verklagt das Unternehmen. Die Verfahrenskosten trägt ja seine klassische Arbeitsrechtsschutz-Versicherung, denkt er jedenfalls. Dem ist aber nicht so.
Die Kostenfalle im Falle eines Rechtsstreits
Welche Kosten kommen im Falle eines Rechtsstreit auf die Manager zu?