Bei einer Kündigung genießen Manager nicht dieselben Rechte wie normale Arbeitnehmer. Kommt es zum Streit mit dem Unternehmen, kann eine Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung die Existenz sichern.
Selbst wer als Manager Höchstleistungen vollbringt, kann auf die Abschussliste geraten. Kommt es zum Streit mit dem Unternehmen und schließlich zur Kündigung, stehen Geschäftsführer und Vorstände nicht selten von heute auf morgen ohne Vergütung da. Abfindungen, Boni- und Pensionszahlungen, die ihnen eigentlich zustehen, müssen sie dann vor Gericht einklagen.
Familien-Rechtsschutzversicherung greift nicht
„Viele Manager glauben, dass ihre privat abgeschlossene Familien-Rechtsschutzversicherung die Kosten für solche Streitigkeiten über ihren Managervertrag übernimmt“, berichten die beiden Howden-Experten Angelika Söhngen und Dr. Andreas Wiedemann in ihrem Gastbeitrag für den Topmanager-Blog „The Boardroom“. Ein Irrtum, der sich im Streitfall als existenzgefährdend herausstellen kann.
Geschäftsführer und Vorstände sind keine Arbeitnehmer
Fakt ist: Die Berufsrechtsschutz-Bausteine klassischer privater Berufsrechtsschutz-Versicherungen greifen ausschließlich bei Arbeitnehmern. Dazu zählen aber nicht Geschäftsführer und Vorstände als Organmitglieder und Vertreter juristischer Personen (GmbH, AG etc.).
Der Ausweg: Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
Die Lösung ist eine Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung. „Der Abschluss einer solchen Police empfiehlt sich zeitlich vor Unterzeichnung des Managervertrags mit dem neuen Unternehmen“, so der Leiter des Maklergeschäfts bei Howden, Dr. Andreas Wiedemann.
Anwaltszwang beim Landgericht
Die Hintergründe für das unkalkulierbare Kostenrisiko von Managern: Streitigkeiten mit Vertretern juristischer Personen werden in der Regel nicht vor den Arbeits-, sondern vor den Zivilgerichten (Amts- und Landgerichten) verhandelt. Das Kostenrisiko ist hier durch den Streitwert bestimmt, der bei Managerverträgen sehr schnell sehr hoch ausfallen kann. Deshalb landet ein Großteil dieser Fälle vor den Landgerichten, was wiederum den nächsten Kostentreiber auslöst – den Zwang, sich einen Anwalt nehmen zu müssen.
Hohes Kostenrisiko
Hinzu kommt: „Verliert der Manager den Rechtsstreit vorm Zivilgericht, werden ihm anders als beim Arbeitsgericht die Gesamtkosten des Verfahrens aufgebürdet,“ sagt Angelika Söhngen, Teamleiterin in der Sparte Maklergeschäft von Howden in Düsseldorf. „Dann muss er nicht nur die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten tragen, sondern auch die der gegnerischen Seite.“
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Quelle: „Für Manager gemacht: Anstellungsvertrags-Rechtsschutz“, Topmanager-Blog – The Boardroom (Hrsg. von Rundstedt)
Veröffentlicht am: 11. Dezember 2017
Autoren:
Angelika Söhngen, Teamleiter Wholesale, Howden Düsseldorf.
Dr. iur. Andreas Wiedemann, Direktor Wholesale, Howden