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Manager­schutz für die Kündigung

Bei einer Kündi­gung genie­ßen Manager nicht diesel­ben Rechte wie normale Arbeit­neh­mer. Kommt es zum Streit mit dem Unter­neh­men, kann eine Anstel­lungs­ver­trags-Rechts­schutz­ver­si­che­rung die Existenz sichern. 

Selbst wer als Manager Höchst­leis­tun­gen vollbringt, kann auf die Abschuss­liste geraten. Kommt es zum Streit mit dem Unter­neh­men und schließ­lich zur Kündi­gung, stehen Geschäfts­füh­rer und Vorstände nicht selten von heute auf morgen ohne Vergü­tung da. Abfin­dun­gen, Boni- und Pensi­ons­zah­lun­gen, die ihnen eigent­lich zuste­hen, müssen sie dann vor Gericht einklagen.

Familien-Rechts­schutz­ver­si­che­rung greift nicht

„Viele Manager glauben, dass ihre privat abgeschlos­sene Familien-Rechts­schutz­ver­si­che­rung die Kosten für solche Strei­tig­kei­ten über ihren Manager­ver­trag übernimmt“, berich­ten die beiden Howden-Exper­ten Angelika Söhngen und Dr. Andreas Wiedemann in ihrem Gastbei­trag für den Topma­na­ger-Blog „The Board­room“. Ein Irrtum, der sich im Streit­fall als existenz­ge­fähr­dend heraus­stel­len kann.

Geschäfts­füh­rer und Vorstände sind keine Arbeitnehmer

Fakt ist: Die Berufs­rechts­schutz-Bausteine klassi­scher priva­ter Berufs­rechts­schutz-Versi­che­run­gen greifen ausschließ­lich bei Arbeit­neh­mern. Dazu zählen aber nicht Geschäfts­füh­rer und Vorstände als Organ­mit­glie­der und Vertre­ter juris­ti­scher Perso­nen (GmbH, AG etc.).

Der Ausweg: Anstellungsvertrags-Rechtsschutz

Die Lösung ist eine Anstel­lungs­ver­trags-Rechts­schutz­ver­si­che­rung. „Der Abschluss einer solchen Police empfiehlt sich zeitlich vor Unter­zeich­nung des Manager­ver­trags mit dem neuen Unter­neh­men“, so der Leiter des Makler­ge­schäfts bei Howden, Dr. Andreas Wiedemann.

Anwalts­zwang beim Landgericht

Die Hinter­gründe für das unkal­ku­lier­bare Kosten­ri­siko von Managern: Strei­tig­kei­ten mit Vertre­tern juris­ti­scher Perso­nen werden in der Regel nicht vor den Arbeits-, sondern vor den Zivil­ge­rich­ten (Amts- und Landge­rich­ten) verhan­delt. Das Kosten­ri­siko ist hier durch den Streit­wert bestimmt, der bei Manager­ver­trä­gen sehr schnell sehr hoch ausfal­len kann. Deshalb landet ein Großteil dieser Fälle vor den Landge­rich­ten, was wiederum den nächs­ten Kosten­trei­ber auslöst – den Zwang, sich einen Anwalt nehmen zu müssen.

Hohes Kosten­ri­siko

Hinzu kommt: „Verliert der Manager den Rechts­streit vorm Zivil­ge­richt, werden ihm anders als beim Arbeits­ge­richt die Gesamt­kos­ten des Verfah­rens aufge­bür­det,“ sagt Angelika Söhngen, Teamlei­te­rin in der Sparte Makler­ge­schäft von Howden in Düssel­dorf. „Dann muss er nicht nur die eigenen Anwalts- und Gerichts­kos­ten tragen, sondern auch die der gegne­ri­schen Seite.“

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Quelle: „Für Manager gemacht: Anstel­lungs­ver­trags-Rechts­schutz“, Topma­na­ger-Blog – The Board­room (Hrsg. von Rundstedt)
Veröf­fent­licht am: 11. Dezem­ber 2017
Autoren:
Angelika Söhngen, Teamlei­ter Whole­sale, Howden Düsseldorf.
Dr. iur. Andreas Wiedemann, Direk­tor Whole­sale, Howden

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