In der Wirtschaft wird mit immer härteren Bandagen gekämpft. Für Unternehmen ist es deshalb heute wichtiger denn je, dass der berufliche Haftpflichtschutz ihrer Führungsriegen up to date bleibt.
Das Feld der Managerhaftung ist ständig in Bewegung: Immer schärfere Gesetze, neue Gerichtsurteile, Behördenauflagen, Management- und Techniktrends, aber auch Entwicklungen im D&O-Versicherungsmarkt selbst machen es erforderlich, bei den Versicherungsbedingungen für den D&O-Schutz laufend nachzubessern – damit die Schutzweste für Manager im Schadenfall auch tatsächlich funktioniert.
Versicherbarkeit von Geldbußen
Die Diskussion über die hohen Geldbußen, die Unternehmen ab 25. Mai 2018 mit dem neuen Datenschutzrecht drohen, hat bei Kooperationsmaklern und versicherten Unternehmen Fragen aufgeworfen, wie es derzeit um die Versicherbarkeit von Geldbußen bestellt ist, die Behörden Unternehmen und Managern nach Ermittlungsverfahren auferlegen. Um Sie auf den neuesten Stand zu bringen, beschreibt Howden die neuesten Entwicklungen in der Schadenregulierung bei Geldbußen in einem Info-Blatt (siehe unten).
Nachmeldefrist gilt auch bei Prämienverzug
Howden hat zudem die diesjährigen Wording-Verhandlungen mit den D&O-Versicherern genutzt, um in den HPDO 2018 klarzustellen, dass Erstprämien wie Folgeprämien behandelt werden. Eine für den D&O-Schutz von Managern wichtige Klausel, deren Unternehmen zum Beispiel wegen Insolvenz oder einer laufenden Restrukturierung in Zahlungsverzug geraten. Jetzt können Manager sicher sein, dass die Nachmeldefrist nicht automatisch erlischt, wenn der Versicherer eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs ausspricht. Bei tatsächlichen oder behaupteten Pflichtverletzungen, die vor Zahlungsverzug eingetreten sind, müssen die D&O-Versicherer ihr Leistungsversprechen einhalten.
Download: Howden-Info - Versicherbarkeit von Geldbußen (PDF, 77 KB)