Howden-Anwalt Michael Hendricks berichtet in der Fachzeitschrift „Der Aufsichtsrat“ über die neuesten Entwicklungen im D&O-Markt.
Der VW-Dieselgate-Abgas-Skandal ist derzeit der prominenteste Fall von Managerhaftung in Deutschland, aber bei Weitem nicht der einzige. Seit einigen Jahren schon fällt in der DAX30-Liga die Liste von D&O-Schäden immer länger aus. Und auch im Mittelstand ist die D&O-Versicherung mittlerweile sehr verbreitet. Hier wächst die Zahl der Schadenfälle rasant, berichtet D&O-Experte Michael Hendricks in der Fachzeitschrift „Der Aufsichtsrat“.
Verhältnis zwischen Versicherungsprämien und Schadenssummen
Das hat Folgen für den D&O-Versicherungsmarkt selbst: Die Schere zwischen Schadenssummen und Versicherungsprämien geht immer weiter auseinander. Der D&O-Versicherer Chubb hat deshalb bereits seine Versicherungsprämien angehoben – und das gleich im zweistelligen Prozentbereich.
Die Rolle der Anwaltskanzleien
Von der zunehmenden Verbreitung der D&O-Police in Deutschland profitiert derzeit vor allem die Anwaltschaft. Das ergab eine Analyse der hauseigenen Schadendatenbank von Howden, die Daten zu rund 1000 Schadenfällen enthält. 70 Prozent aller Aufwendungen der D&O-Versicherer betreffen die Rechtskosten der Verfahren. Nur 30 Prozent fließen in den eigentlichen Schadenausgleich und kommen damit direkt den Unternehmen zugute. Der Grund: Die komplexen Haftungsszenarien führen regelmäßig zu jahrelangen Rechtsstreitigkeiten.
D&O-Versicherung und Schiedsgerichte
Um das zu ändern, sollen künftig Schiedsgerichte für kürzere Verfahren sorgen. Zurzeit noch vergehen im Schnitt drei Jahre, bis ein Schadenfall im Mittelstand abgewickelt ist, bei Großunternehmen sind es sogar sieben Jahre. Einige Versicherer haben sich bereit erklärt, Haftungs- und auch Deckungsfragen mit einem „Expertengericht“ verbindlich zu klären. Die durchschnittliche Verfahrungsdauer soll sich dadurch künftig bei nur einer Instanz auf maximal sechs Monate verkürzen. Davon profitieren auch die betroffenen Manager und Unternehmenskontrolleure.
Tipp: Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte sollten darauf bestehen, dass ihr Unternehmen Versicherungsbedingungen aushandelt, die es ihnen ermöglichen, sich alternativ zum ordentlichen Rechtsweg auch an ein Schiedsgericht zu wenden.
Quelle: Der Aufsichtsrat 10 /2017, Seite 138ff.
Veröffentlicht: Oktober 2017
Autor: Michael Hendricks