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Neues von der D&O-Versicherungsfront

Howden-Anwalt Michael Hendricks berich­tet in der Fachzeit­schrift „Der Aufsichts­rat“ über die neues­ten Entwick­lun­gen im D&O-Markt.

Der VW-Diesel­gate-Abgas-Skandal ist derzeit der promi­nen­teste Fall von Manager­haf­tung in Deutsch­land, aber bei Weitem nicht der einzige. Seit einigen Jahren schon fällt in der DAX30-Liga die Liste von D&O-Schäden immer länger aus. Und auch im Mittel­stand ist die D&O-Versicherung mittler­weile sehr verbrei­tet. Hier wächst die Zahl der Schaden­fälle rasant, berich­tet D&O-Experte Michael Hendricks in der Fachzeit­schrift „Der Aufsichtsrat“.

Verhält­nis zwischen Versi­che­rungs­prä­mien und Schadenssummen

Das hat Folgen für den D&O-Versicherungsmarkt selbst: Die Schere zwischen Schadens­sum­men und Versi­che­rungs­prä­mien geht immer weiter ausein­an­der. Der D&O-Versicherer Chubb hat deshalb bereits seine Versi­che­rungs­prä­mien angeho­ben – und das gleich im zweistel­li­gen Prozentbereich.

Die Rolle der Anwaltskanzleien

Von der zuneh­men­den Verbrei­tung der D&O-Police in Deutsch­land profi­tiert derzeit vor allem die Anwalt­schaft. Das ergab eine Analyse der hausei­ge­nen Schaden­da­ten­bank von Howden, die Daten zu rund 1000 Schaden­fäl­len enthält. 70 Prozent aller Aufwen­dun­gen der D&O-Versicherer betref­fen die Rechts­kos­ten der Verfah­ren. Nur 30 Prozent fließen in den eigent­li­chen Schaden­aus­gleich und kommen damit direkt den Unter­neh­men zugute. Der Grund: Die komple­xen Haftungs­sze­na­rien führen regel­mä­ßig zu jahre­lan­gen Rechtsstreitigkeiten.

D&O-Versicherung und Schiedsgerichte

Um das zu ändern, sollen künftig Schieds­ge­richte für kürzere Verfah­ren sorgen. Zurzeit noch verge­hen im Schnitt drei Jahre, bis ein Schaden­fall im Mittel­stand abgewi­ckelt ist, bei Großun­ter­neh­men sind es sogar sieben Jahre. Einige Versi­che­rer haben sich bereit erklärt, Haftungs- und auch Deckungs­fra­gen mit einem „Exper­ten­ge­richt“ verbind­lich zu klären. Die durch­schnitt­li­che Verfah­rungs­dauer soll sich dadurch künftig bei nur einer Instanz auf maximal sechs Monate verkür­zen. Davon profi­tie­ren auch die betrof­fe­nen Manager und Unternehmenskontrolleure.

Tipp: Vorstände, Geschäfts­füh­rer und Aufsichts­räte sollten darauf bestehen, dass ihr Unter­neh­men Versi­che­rungs­be­din­gun­gen aushan­delt, die es ihnen ermög­li­chen, sich alter­na­tiv zum ordent­li­chen Rechts­weg auch an ein Schieds­ge­richt zu wenden.

Quelle: Der Aufsichts­rat 10 /2017, Seite 138ff.

Veröf­fent­licht: Oktober 2017

Autor: Michael Hendricks

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