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Prospekt­haf­tung - Neue Versi­che­rung für...

2018 könnte zum Rekord­jahr für Börsen­gänge werden. Versi­che­rungs­experte Marcus Helmich erklärt, wie sich Heraus­ge­ber von Wertpa­pie­ren gegen Prospekt­haf­tungs­ri­si­ken absichern können. 

Herr Helmich, die Börsen sind auf Rekord­kurs. 2018 sollen auch viele große deutsche Emissio­nen an den Markt gehen. Pünkt­lich dazu stellt Howden eine neue Prospekt­haft­pflicht­ver­si­che­rung vor. Was genau zeich­net die Police aus?

Helmich: Unsere Public Offering of Securi­ties Insurance – kurz HPPOSI genannt – sichert Unter­neh­men gegen das Prospekt­haf­tungs­ri­siko ab. Wer Wertpa­piere wie Aktien oder Anlei­hen heraus­gibt, muss seine Inves­to­ren ausführ­lich über die Chancen und Risiken der Geldan­lage infor­mie­ren. Gelingt das nicht und fahren Anleger mit solchen Wertpa­pie­ren dann Verluste ein, können allen an der Wertpa­pier­emis­sion Betei­lig­ten bis zu zehn Jahre nach der Heraus­gabe empfind­li­che Schadens­er­satz­for­de­run­gen drohen.

Um auf Nummer sicher zu gehen, schal­ten Unter­neh­men heute diverse Spezia­lis­ten ein, wenn sie Emissi­ons­pro­spekte heraus­ge­ben. Solche Prospekte umfas­sen oft Hunderte von Seiten. Warum sind sie trotz­dem noch so riskant?

Helmich: Die Heraus­gabe eines Wertpa­pier­pro­spekts ist deshalb so risiko­reich, weil ihre Emitten­ten nicht nur für die falsche Darstel­lung von Tatsa­chen, falsche Wertun­gen oder unent­schuld­bar leicht­fer­tige Progno­sen haften, sondern auch dann, wenn sie Tatsa­chen, Risiken oder Inter­es­sen­kon­flikte verschwie­gen haben, die für die Anlage­ent­schei­dung wichtig gewesen wären. Ein Beispiel: Den Käufer einer Neuemis­sion unvoll­stän­dig infor­miert zu haben, kann leider auch bedeu­ten, dass man ihm Umstände vorent­hal­ten hat, die sich vielleicht erst nach der Veröf­fent­li­chung des Prospekts ergeben haben. Um solche Infor­ma­ti­ons­lü­cken zu vermei­den, verpflich­tet das Wertpa­pier­pro­spekt­ge­setz Emitten­ten dazu, solche Umstände in Form von Prospekt­nach­trä­gen zu benen­nen. Schon das zeigt, wie komplex solche Emissio­nen sind.

Wenn ich Spezia­lis­ten zu Rate ziehe, muss ich als Manager doch eigent­lich auf der siche­ren Seite sein?

Helmich: Von wegen. Die betei­lig­ten Banken, Anwalts­kanz­leien oder auch Wirtschafts­prü­fer lassen sich in der Regel von der Haftung freistel­len – wohlwis­send, mit welchem Risiko sie es zu tun haben. Egal, wie viele Spezia­lis­ten Unter­neh­men auch bei einer Wertpa­pier­emis­sion einschal­ten, die größte Verant­wor­tung tragen das Unter­neh­men und seine Manager selbst. Viele Vorstände spüren eine Riesen­last auf ihren Schul­tern – vor allem, wenn es um einen Börsen­gang geht, denn die aller­meis­ten von ihnen ziehen solche Projekte im Berufs­le­ben nur einmal durch.

Welchen Schutz bietet die HPPOSI?

Helmich: Das Schutz­prin­zip der HPPOSI basiert auf drei Säulen: Als Vermö­gens­scha­den-Haftpflicht­ver­si­che­rung übernimmt die HPPOSI den Aufwand für die Prüfung der Haftpflicht­frage, springt für die Kosten ein, die sich aus der Abwehr unberech­tig­ter Schaden­er­satz­for­de­run­gen ergeben und befrie­digt berech­tigte Ansprüche.
Vor allem bei Börsen­gän­gen müssen Manager häufig auf Roadshows, Presse­kon­fe­ren­zen oder in Inter­views mit Journa­lis­ten Stellung beziehen.

Sind diese State­ments auch durch die HPPOSI abgesichert?

Helmich: Ja, der Versi­che­rungs­schutz der HPPOSI ist beson­ders weitge­hend. Sämtli­che unrich­ti­gen, unvoll­stän­di­gen oder auch unter­las­se­nen Angaben, die bei der Vorbe­rei­tung und Durch­füh­rung der Wertpa­pier­her­aus­gabe gemacht werden, sind abgesichert.

Viele Unter­neh­men haben bereits eine D&O-Versicherung. Warum reicht diese Absiche­rung allein nicht aus?

Helmich: Die D&O-Versicherung ist eine Vermö­gens­scha­den-Haftpflicht­ver­si­che­rung, die das Unter­neh­men zuguns­ten aller ihrer Organ­mit­glie­der abschließt, also seiner Vorstands- und Aufsichts­rats­mit­glie­der sowie der Geschäfts­füh­rer ihrer Tochter­ge­sell­schaf­ten. Primä­rer Schutz­zweck ist die Absiche­rung des persön­li­chen Haftungs­ri­si­kos der Organ­mit­glie­der. Die Risiken, die mit einem Börsen­gang oder auch der Heraus­gabe von Wertpa­pie­ren generell verbun­den sind, bezie­hen sich zwar nicht nur, aber in erster Linie auf das Unter­neh­men als Emittent der Wertpa­piere. Das Unter­neh­men selbst ist unter der D&O jedoch nicht versi­chert. Daher sollten die Risiken, die sich aus einem Börsen­gang oder der Ausgabe einer Anleihe ergeben können, unbedingt separat über eine eigene Prospekt­haf­tungs­ver­si­che­rung mit eigener Deckungs­summe abgedeckt werden.

Wer zählt bei der HPPOSI zum Kreis der Versicherten?

Helmich: Das Unter­neh­men als Versi­che­rungs­neh­me­rin, deren Tochter­ge­sell­schaf­ten, sämtli­che Betriebs­an­ge­hö­rige, die veräu­ßern­den und kontrol­lie­ren­den Aktio­näre, aber auch die von der Haftung freige­stell­ten Mitglie­der des Übernah­me­kon­sor­ti­ums, also zum Beispiel die an der Wertpa­pier­emis­sion betei­lig­ten Mitar­bei­ter von Banken oder andere Berater.

Was sind weitere Highlights der von Howden entwi­ckel­ten Prospekthaftpflichtversicherung?

Helmich: Neben der sehr großzü­gi­gen Defini­tion des Versi­che­rungs­falls, den weit gefass­ten vorsorg­li­chen Rechts­be­ra­tungs­mög­lich­kei­ten und dem weit gefass­ten Kreis an Versi­cher­ten bietet die HPPOSI den großen Vorteil des Hendricks-Anwalts­netz­werks mit einer Auswahl von spezia­li­sier­ten Rechts­an­wäl­ten, deren Vergü­tung mit den Versi­che­run­gen nicht mehr abgestimmt werden muss. Bei inter­na­tio­na­len Schaden­fäl­len decken die HPPOSI auch die zum Beispiel in den USA üblicher­weise höheren Honorare für die Vertei­di­gung durch spezia­li­sierte Anwälte und Sachverständige.

Download: Laden Sie hier das Inter­view als PDF herun­ter (2,14 MB)

Marcus Helmich

Direc­tor Region South
Mitglied der Geschäftsleitung

marcus.​helmich@​howdengroup.​de

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