D&O-Versicherung Selbstbehalte von Managern
Selbstbehalte von Managern in D&O-Versicherungen
Ein Großteil der Vorstände deutscher Aktiengesellschaften ist verpflichtet, persönliche Selbstbeteiligungen mit den 1,5-fachen der jährlichen Bruttovergütung in dem D&O-Versicherungsvertrag des Unternehmens zu vereinbaren. Die Diskussionen über die Einführung der Selbstbeteiligung waren vielschichtig. Auf die wichtigsten und häufigsten Fragestellungen geht der D&O-Experte Michael Hendricks ein.
Teil 1: Einleitung
Im Zusammenhang mit der Konstruktion entsprechender Versicherungsverträge sind zahlreiche Fragen aufgetreten, die sich aufgrund unklarer Gesetzeslage nicht deutlich beantworten lassen.
Teil 2: Der Verbreitungsgrad von Selbstbehalten
Ist die Versicherung für D&O-Selbstbehalte weit verbreitet?
Wer schließt eine D&O-Versicherung ab?
Teil 3: Die Kosten von Selbstbehaltsdeckungen
Wie hoch sind die Versicherungsprämien für diese privaten Deckungen?
Teil 4: Die Anbieter von Selbstbehaltsdeckungen
Gibt es Spezialversicherer für Selbstbehaltsdeckungen?
Teil 5: Mehrfache Inanspruchnahme von Selbstbehalten in D&O-Versicerungen
Kann eine Selbstbeteiligung auch mehrfach in einem Jahr fällig werden?
Teil 6: Schutz bei Mandatswechsel
Müssen die D&O-Versicherungs-Verträge auch fortgesetzt werden, wenn der Vorstand beim Unternehmen nicht mehr tätig ist?
Teil 7: D&O-Versicherung ohne Selbstbehaltsklausel
Gilt eine Selbstbeteiligung eigentlich auch dann, wenn das Unternehmen im D&O-Vertrag keine solche Vereinbarung hat?
Teil 8: Der Selbstbehalt bei Vergleichen
Was passiert, wenn in einem Haftungsfall Vorstand und Aufsichtsrat zu einem Vergleich finden. Gilt dann der Selbstbehalt auch?
Teil 9: Erfolgsbilanz Selbstbehalt
Kann der Selbstbehalte überhaupt nach Vorstellung des Gesetzgebers entsprechend disziplinieren?
Teil 10: Hat der Selbstbehalt eine Zukunft?
Statement von Michael Hendricks zur Selbstbeteiligung von Managern in D&O-Versicherungen.
Teil 11: Zusammenfassung
Michael Hendricks fasst die wichtigsten Punkte beim Thema Selbstbehalt für Manager in D&O-Versicherungen zusammen