Auch bei Managerrisiken ist Privatvorsorge angezeigt. Für Top-Führungskräfte macht der Dreiklang aus persönlicher D&O-, Strafrechtsschutz- und Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung Sinn.
Geschäftsführer, Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder haften unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen für eigene Fehler, aber auch für die ihrer Kollegen und Mitarbeiter....