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Topma­na­ger brauchen eigenen D&O-Schutz

Geschäfts­füh­rer, Vorstands- und Aufsichts­rats­mit­glie­der haften unbegrenzt mit ihrem Privat­ver­mö­gen für eigene Fehler, aber auch für die ihrer Kolle­gen und Mitar­bei­ter. Warum die persön­li­che D&O-Versicherung für Manager immer wichtig wird.

Geschäfts­füh­rer, Vorstands- und Aufsichts­rats­mit­glie­der tragen heute ein erheb­li­ches finan­zi­el­les Risiko. Wenn es zu Schäden oder Verlus­ten im Unter­neh­men kommt, können sie schnell persön­lich zur Kasse gebeten werden. Schutz hiervor soll ihnen die D&O-Versicherung ihres Unter­neh­mens bieten. Der Haken: Versi­che­rungs­neh­mer und Vertrags­part­ner sind nicht die Manager selbst, sondern ihr Unter­neh­men. Das kann im Schaden­fall zu Lücken im D&O-Schutz für den Einzel­nen führen.

Unter­neh­mens­po­lice versus persön­li­che Absicherung

In der Praxis hat sich gezeigt: Manager tun gut daran, zusätz­lich auf eigene Rechnung eine persön­li­che D&O-Versicherung (auch Perso­nal D&O genannt) abzuschlie­ßen. Chris­toph Arendt, Leiter der Howden-Rechts­ab­tei­lung, und Maximi­lian Reidt, wissen­schaft­li­cher Mitar­bei­ter bei Howden D&O Insurance Broker, beschrei­ben im Topma­na­ger-Blog, welche Fallstri­cke zu beach­ten sind.

Hier geht es zum Beitrag

 

Autoren:
Maximi­lian Reidt, wissen­schaft­li­cher Mitar­bei­ter, Howden
Chris­toph Arendt, General Counsel, Howden

Quelle: Topma­na­ger-Blog, The Board­room /​von Rundstedt
Veröf­fent­licht am: 9. März 2017

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