Die Two-Tier Trigger (TTT) Policy – D&O für Aufsichtsräte
Wir schützen die Aufsichtsratsorgane
Das Risiko
Die D&O Schadenfall-Praxis hat deutlich gezeigt, dass es zu erheblichen Interessenkollisionen kommen kann, weil der D&O-Versicherer der Unternehmenspolice seine Treuepflicht nicht immer gleichzeitig gegenüber Vorstand und Aufsichtsrat wahrnehmen kann. Um diesen Interessenkollisionen – insbesondere im Falle von Streitverkündungen – zu begegnen, ist es geboten, dass das Unternehmen für den Aufsichtsrat eine eigenständige D&O-Versicherung abschließt. Dabei muss die D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat zwingend bei einem Risikoträger abgeschlossen werden, der nicht beteiligter Versicherer an dem Versicherungsprogramm der D&O-Unternehmenspolice (Primary und Exzedenten) ist.
Um das dualistische two-tier board system auch in der Konzeption von D&O-Versicherungsprogrammen absolut sauber abzubilden, wäre ein Twin Tower Konzept die beste Lösung: Im Tower 1 mit dem Versicherer A sind nur die Vorstände versichert. Im Tower 2 mit dem Versicherer B sind nur die Aufsichtsräte versichert. In einem härter werdenden D&O Markt dürfte das Twin Tower Modell aber mit ganz erheblichen Prämien verbunden sein.
Sinnvoller ist deshalb das Modell der Two-Tier Trigger Policy für Aufsichtsräte von hendricks.
Die Lösung
Die Two-Tier Trigger (TTT) Policy der hendricks GmbH ist subsidiär zur D&O-Versicherung des Unternehmens. Jedes Mitglied des Aufsichtsorgans kann im Falle einer der vier folgenden, die TTT auslösenden Ereignisse (Trigger) selbst entscheiden, ob er den Versicherungsschutz unter der D&O-Police des Unternehmens oder unter der TTT-Police in Anspruch nimmt:
Trigger 1: Ausschöpfung der Deckungssumme der D&O-Unternehmenspolice
Erster Trigger ist die Ausschöpfung der Deckungssumme der D&O-Unternehmenspolice. Hier hat die Two-Tier Trigger Policy die Wirkungsweise einer Exzedentenversicherung. Im Ergebnis steht dem Aufsichtsrat eine zusätzliche eigenständige Deckungssumme zur Verfügung. Durch diesen Trigger wird insbesondere die Unabhängigkeit der Wahrnehmung des Aufsichtsratsmandats sichergestellt.
Trigger 2: Streitverkündung
Der Trigger der Streitverkündung greift bereits, bevor die Deckungssumme der D&O-Unternehmenspolice ausgeschöpft ist. Im Falle von Streitverkündungen kommt es zu ganz erheblichen Interessenkollisionen. Versicherer beschreiten zunehmend den Weg der aktiven Haftungsabwehr. Der Versicherer tritt im Wege der Nebenintervention als Streithelfer auf Beklagtenseite dem Rechtsstreit bei. Die Beklagtenvertreter raten – im Hinblick auf mögliche Regresse – zur Streitverkündung gegen den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat befinde sich in der Mitverantwortung, habe von den vermeintlichen Pflichtverletzungen Kenntnis gehabt und diese mitgetragen oder gebilligt. Sollte der Vorstand – wider Erwarten – rechtskräftig verurteilt werden, so ergeben sich möglicherweise Regressansprüche gegen den Aufsichtsrat.
Trigger 3: Anfechtung
Ein weiterer Trigger ist die Anfechtung der D&O Unternehmenspolice. Hatte beispielsweise ein Vorstandsmitglied falsche Angaben im Rahmen des Warranty Statements gegenüber dem Versicherer der D&O-Unternehmenspolice gemacht, so besteht die Gefahr, dass der Versicherer die Anfechtung des Vertrages insgesamt erklärt und dann alle versicherten Personen – also auch die Aufsichtsräte – schutzlos dastehen.
Trigger 4: Besondere Vertreter nach § 147 Aktiengesetz
Schließlich kann sich eine Interessenkollision ergeben, wenn ein besonderer Vertreter gleichzeitig Ansprüche gegen den Aufsichtsrat und den Vorstand geltend macht. Der Streit zwischen den Organen dreht sich im Kern dann immer um die Frage, ob der Vorstand den Aufsichtsrat informiert hat respektive ausreichend / vollumfänglich informiert hat (Argumentation des Vorstands) oder aber, ob der Aufsichtsrat nicht ausreichend informiert wurde – womöglich sogar hinters Licht geführt wurde (Argumentation des Aufsichtsrats).
Der Schutz
Die TTT-Police hat immer den gleichen Bedingungsumfang wie die D&O-Versicherung des Unternehmens. Die Deckungssumme wird selbst gewählt und steht nur den Mitgliedern des Aufsichtsorgans zur Verfügung.
Durch unsere Two-Tier Trigger Policy für Aufsichtsräte steht die Konzeption der D&O-Versicherungsprogramme in Deutschland endlich auch im Gleichklang mit dem dualistischen System des two-tier board systems. Die saubere Trennung und Abgrenzung der Deckungen mit unterschiedlichen Risikoträgern führt zu einer Stärkung der Unabhängigkeit von Aufsichtsrat und Vorstand und entschärft mögliche Interessenkonflikte. Die TTT-Police entspricht deshalb den heutigen Anforderungen an „best practice“ und „Corporate Governance“.
Weitere Informationen und ein persönliches Angebot stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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