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USA: Neue Spiel­re­geln für den D&O-Schutz

Legal Eye - Die Rechts­ko­lumne: Das US-Justiz­mi­nis­te­rium hat zu einer schär­fe­ren Gangart gegen Manager aufge­ru­fen. Deutsche Manager und Aufsichts­rats­ver­tre­ter mit US-Manda­ten sollten ihren D&O-Schutz anpassen. 

Das US-Justiz­mi­nis­te­rium hat neue Richt­li­nien zur indivi­du­el­len Verant­wor­tung der Manager für Rechts­ver­let­zun­gen und Fehlver­hal­ten erlas­sen. Dies erfor­dert in den USA eine Anpas­sung des D&O-Versicherungsschutzes. Auch für die US-Mandate deutscher Manager und Aufsichts­räte ergibt sich konkre­ter Handlungs­be­darf, schreibt Michael Hendricks in seiner Gastko­lumne auf www.versicherungsmonitor.de.

Persön­li­che D&O-Versicherungen bieten zusätz­li­chen Schutz

Deutsche Manager mit US-Manda­ten können sich mit Hilfe der persön­li­chen D&O-Haftpflichtversicherung in Deutsch­land den wichti­gen Schutz­schirm zulegen. Hier lässt sich eine weltweite Deckung verein­ba­ren. Auch für Aufsichts­rats­man­date in den USA (Non-Execu­tive Direc­tors) ist eine persön­li­che D&O-Versicherung ein wichti­ger Rettungs­schirm. Einzi­ger Wertmuts­trop­fen: Die Versi­che­rungs­prä­mien solcher indivi­du­el­len D&O-Policen müssen aus der Privat­scha­tulle finan­ziert werden.

Den gesam­ten Beitrag können Sie hier abrufen: USA -Neue Regeln für den D&O-Schutz

Quelle: Herbert Frommes Versicherungsmonitor

Veröf­fent­licht am: 18. Januar 2016

Autor: Michael Hendricks

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