Manager sind Menschen. Menschen machen Fehler. Manchmal sogar millionenschwere. Dann müssen ihre Unternehmen mit hohen Vermögensschäden fertig werden. Privat stehen den Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten empfindliche Schadenersatzforderungen ins Haus, die schnell an die Substanz gehen.
Wir sorgen für Ihren D&O-Deckungsschutz
Als Wegbereiter der D&O-Versicherung deutscher Prägung begleitet Howden in der Tradition seiner Vorgesellschaft Hendricks & Co. Unternehmen und Manager bei der Absicherung von solchen Managerhaftpflicht- und verwandten Rechtschutzrisiken.
Wir schützen Ihr Firmen- und Privatvermögen
Fest im Lager der versicherungsnehmenden Wirtschaft verankert, wissen wir aus unserer 25-jährigen Schadenfallbegleitung: Damit sie im Ernstfall auch tatsächlich abgesichert sind, brauchen unsere Kunden heute dynamische Versicherungsschutzkonzepte, die laufend den immer neuen Gefahrenlagen, dem sich verändernden Regulierungsverhalten der Versicherer und den immer komplexer werdenden Haftungskonstellationen angepasst werden.
Wir sichern Sie ganzheitlich ab
Howden ist der marktführende, versicherungsunabhängige Spezialmakler für D&O-Risiken und die richtige Adresse für alle, die Antworten auf die zunehmende Streitkultur in der Wirtschaft suchen. Aufbauend auf unserem Kernprodukt der D&O-Versicherung haben wir ein breites Portfolio an Versicherungslösungen entwickelt, mit denen sich Unternehmen und ihre Manager für alle erdenklichen Streit- und Schadenkonstellationen absichern können. Angefangen von der klassischen D&O-Vermögensschadenhaftpflichtversicherung über D&O-Spezialpolicen für Aufsichtsräte bis hin zur Personal D&O, der persönlichen D&O-Versicherung, die Manager heute immer häufiger auf eigene Rechnung abschließen.
Sie als Manager müssen laufend weitreichende Entscheidungen treffen. Der Druck auf Sie wächst und damit auch das ganz persönliches Haftungsrisiko. Für Ihre optimale Absicherung benötigen Sie ein maßgeschneidertes Manager-Schutz-Konzept - mit unserem D&O-Konfigurator machen Sie den ersten Schritt.
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Versicherungsschutz für Expatriates
So spannend ein Auslandsposten auch sein mag, er ist für Manager mit erhöhten Risiken verbunden. Howden nennt mögliche Gefahren und sagt, wie sie sich absichern lassen.
1. Gegen Sie wird im Ausland strafrechtlich ermittelt.
Unabhängig von der Frage, ob sie vorsätzlich oder fahrlässig, im Eigen- oder Unternehmensinteresse gehandelt haben, geraten deutsche Manager im Ausland regelmäßig in die Fänge der Justiz. Wer wegen des Vorwurfs der Korruption oder auch vermeintlichen Kartell- oder Umweltverstößen im Ausland in U-Haft landet und mit teils drakonischen Haft- und Geldstrafen fertig werden muss, braucht nicht nur guten Rechtsbeistand, sondern auch psychologische Betreuung.
Strafrechtsschutzversicherung. Manager sollten vor Antritt ihres Auslandseinsatzes prüfen, ob ihr Unternehmen für sie eine Strafrechtsschutzversicherung abschließen kann. Sie übernimmt die Verteidigungskosten von Managern bei strafrechtlichen Verfahren. Hochwertige Policen bezahlen die psychologische Langzeit-Betreuung auch ihrer Familien, etwa für den Fall, dass ein Manager für längere Zeit in Untersuchungshaft kommt. Einziges Manko: Die Rechtsschutzversicherer grenzen in der Regel den räumlichen Versicherungsschutz auf Europa ein.
2. Sie sollen für einen im Ausland verursachten Unternehmensschaden persönlich haften.
Manager, die gegen ihre Aufsichts- und Kontrollpflichten verstoßen, können dafür persönlich und unbegrenzt haftbar gemacht werden. Dann kann es zu einer Schadenersatzklage kommen.
Weltweiter D&O-Schutz. Expatriates sollten vor ihrem Auslandseinsatz sicherstellen, dass ihr Unternehmen für sie eine D&O-Versicherung abgeschlossen hat. Die D&O-Policen bieten weltweiten Versicherungsschutz und kommen für die teuren Anwaltskosten auf, wenn Manager unberechtigte Schadenersatzansprüche abwehren beziehungsweise anschließend berechtige Ansprüche begleichen müssen. Bei Managerhaftpflichtfällen, die im Ausland vor Gericht landen, kann das besonders teuer werden. Hochwertige Policen decken auch die Kosten für PR- und Karriereberater.
Howden-Tipp: In einigen Ländern kann es sinnvoll sein, die D&O-Masterpolice durch lokal erhältliche D&O-Policen zu ergänzen, etwa in Brasilien oder China. Bei internationalen Versicherungsprogrammen von Unternehmens-D&O-Versicherungen helfen Lokalpolicen zum Beispiel, eine schnellere Zahlungsabwicklung von Rechtsschutzkosten zu gewährleisten. Manager ohne eine Unternehmens-D&O sind gut beraten, einen Spezialmakler zu beauftragen und in einen individuellen D&O-Versicherungsschutz zu investieren.
3. Sie erhalten während Ihres Auslandseinsatzes die Kündigung.
Viele Expats sind nicht bei der deutschen Mutter-, sondern bei der ausländischen Tochtergesellschaft angestellt. Kommt es zum Streit mit dem Unternehmen – etwa weil die Leistung des Managers angeblich nicht stimmt oder auch der Staatsanwalt gegen sie oder die Firma insgesamt ermittelt, geraten Führungskräfte schnell auf die Abschussliste. Wer von jetzt auf gleich seinen Job verliert und ohne Einkommen dasteht, hat es im Ausland doppelt schwer. Abfindungen, Boni- oder Pensionszahlungen, die ihnen eigentlich zustehen, müssen Expats dann vor einem Auslandsgericht einklagen. Ohne regelmäßiges Einkommen im Rücken können sie die teuren Rechtskosten jedoch kaum bestreiten.
Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung. Expats, die sicherstellen wollen, dass sie im Streitfall auch im Ausland arbeitsvertragliche Ansprüche gegen ihr Unternehmen durchsetzen können, sollten auf private Rechnung eine Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung abschließen und vor Antritt des Auslandsjobs prüfen, ob die Police auch in ihrer neuen Heimat greift. Achtung, auch hier gilt: Den Versicherungsschutz gibt es meist nur in Europa.
4. Sie oder Ihre Familie fallen Kidnappern oder Erpressern zum Opfer.
Entführungen, Erpressungen oder Raubüberfälle – gerade Ausländer geraten in Krisenregionen schnell ins Visier von Kriminellen. Betroffen sind nicht nur wohlhabende und in der Öffentlichkeit stehende Privatpersonen, sondern auch Manager von im Ausland tätigen Unternehmen und deren Familien.
Entführungs- und Lösegeldversicherung. Wer in eine Krisenregion entsandt wird, sollte darauf pochen, dass sein Unternehmen eine Kidnap- und Ransom-Versicherung (zu Deutsch Entführungs- und Lösegeldversicherung) abschließt. Sie übernimmt alle Kosten, die im Zusammenhang mit Entführungen und Erpressungen entstehen, angefangen vom Lösegeld, über den Einsatz eines Krisenberaters, Hilfestellungen bei der Betreuung der Familie und Angehörigen, Reisekosten, Kosten für Rechtsberatung und Informanten bis hin zu Genesungs- und Rehabilitationsmaßnahmen.
Deutsche Manager im Ausland Teil II
So spannend ein Auslandsposten auch sein mag, er kann für Manager mit besonderen Gefährdungen verbunden sein. Michael Franken, Legal Advisor bei Howden, über Versicherungsschutz für Expatriates.
1. Gegen Sie wird im Ausland strafrechtlich ermittelt.
Unabhängig von der Frage, ob sie vorsätzlich oder fahrlässig, im Eigen- oder Unternehmensinteresse gehandelt haben, geraten deutsche Manager im Ausland regelmäßig in die Fänge der Justiz. Wer wegen des Vorwurfs der Korruption oder auch vermeintlichen Kartell- oder Umweltverstößen im Ausland in U-Haft landet und mit teils drakonischen Haft- und Geldstrafen fertig werden muss, braucht nicht nur guten Rechtsbeistand, sondern auch psychologische Betreuung.
Strafrechtsschutz-Versicherung. Manager sollten vor Antritt ihres Auslandseinsatzes prüfen, ob ihr Unternehmen für sie eine Strafrechtsschutz-Versicherung abschließen kann. Sie übernimmt die Verteidigungskosten von Managern bei strafrechtlichen Verfahren. Hochwertige Policen bezahlen die psychologische Langzeit-Betreuung auch ihrer Familien, etwa für den Fall, dass ein Manager für längere Zeit in Untersuchungshaft kommt. Einziges Manko: Die Rechtsschutzversicherer grenzen in der Regel den räumlichen Versicherungsschutz auf Europa ein.
2. Sie sollen für einen im Ausland verursachten Unternehmensschaden persönlich haften.
Manager, die gegen ihre Aufsichts- und Kontrollpflichten verstoßen, können dafür persönlich und unbegrenzt haftbar gemacht werden. Dann kann es zu einer Schadensersatzklage kommen.
Weltweiter D&O-Schutz. Expatriates sollten vor ihrem Auslandseinsatz sicherstellen, dass ihr Unternehmen für sie eine D&O-Versicherung abgeschlossen hat. Die D&O-Policen bieten weltweiten Versicherungsschutz und kommen für die teuren Anwaltskosten auf, wenn Manager unberechtigte Schadensersatzansprüche abwehren beziehungsweise anschließend berechtige Ansprüche begleichen müssen. Bei Managerhaftpflichtfällen, die im Ausland vor Gericht landen, kann das besonders teuer werden. Hochwertige Policen decken auch die Kosten für einen PR-Berater und Karrierecoach.
Howden-Tipp: In einigen Ländern kann es sinnvoll sein, die D&O-Masterpolice durch lokal erhältliche D&O-Policen zu ergänzen, etwa in Brasilien oder China. Bei internationalen Versicherungsprogrammen von Unternehmens-D&O-Versicherungen helfen Lokalpolicen zum Beispiel, eine schnellere Zahlungsabwicklung von Rechtsschutzkosten zu gewährleisten. Manager ohne eine Unternehmens-D&O sind gut beraten, einen Spezialmakler zu beauftragen und in eine persönliche D&O-Versicherung zu investieren.
3. Sie erhalten während Ihres Auslandseinsatzes die Kündigung.
Viele Expats sind nicht bei der deutschen Mutter-, sondern bei der ausländischen Tochtergesellschaft angestellt. Kommt es zum Streit mit dem Unternehmen – etwa, weil die Leistung des Managers angeblich nicht stimmt oder auch der Staatsanwalt gegen sie oder die Firma insgesamt ermittelt, geraten Führungskräfte schnell auf die Abschussliste. Wer von jetzt auf gleich seinen Job verliert und ohne Einkommen dasteht, hat es im Ausland doppelt schwer. Abfindungen, Boni- oder Pensionszahlungen, die ihnen eigentlich zustehen, müssen Expats dann vor einem Auslandsgericht einklagen. Ohne regelmäßiges Einkommen im Rücken können sie die teuren Rechtskosten jedoch kaum bestreiten.
Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung. Expats, die sicherstellen wollen, dass sie im Streitfall auch im Ausland arbeitsvertragliche Ansprüche gegen ihr Unternehmen durchsetzen können, sollten auf private Rechnung eine Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung abschließen und vor Antritt des Auslandsjobs prüfen, ob die Police auch in ihrer neuen Heimat greift. Achtung, auch hier gilt: Den Versicherungsschutz gibt es meist nur in Europa.
4. Sie oder Ihre Familie fallen Kidnappern oder Erpressern zum Opfer.
Entführungen, Erpressungen oder Raubüberfälle – gerade Ausländer geraten in Krisenregionen schnell ins Visier von Kriminellen. Betroffen sind nicht nur wohlhabende und in der Öffentlichkeit stehende Privatpersonen, sondern auch Manager von im Ausland tätigen Unternehmen und deren Familien.
Entführungs- und Lösegeldversicherung. Wer in eine Krisenregion entsandt wird, sollte darauf pochen, dass sein Unternehmen eine Kidnap- und Ransom-Versicherung (zu Deutsch Entführungs- und Lösegeldversicherung) abschließt. Sie übernimmt alle Kosten, die im Zusammenhang mit Entführungen und Erpressungen entstehen, angefangen vom Lösegeld, über den Einsatz eines Krisenberaters, Hilfestellungen bei der Betreuung der Familie und Angehörigen, Reisekosten, Kosten für Rechtsberatung und Informanten bis hin zu Genesungs- und Rehabilitationsmaßnahmen.
Die Bundesrepublik Deutschland kann zwar auch für deutsche Entführungsopfer Lösegelder zahlen und sonstige Maßnahmen ergreifen, um eine Freilassung zu erwirken, jedoch besteht grundsätzlich gegenüber dem Staat eine Rückerstattungspflicht (§ 5 Absatz 5 Konsulargesetz). Um nicht auf den Kosten auch bei einem guten Ende sitzen zu bleiben, ist eine Versicherung eine sinnvolle Ergänzung.
Deutsche Manager, die im Ausland gegen das Gesetz verstoßen, müssen mit härteren Strafen als hierzulande rechnen. Howden beschreibt im Handelsblatt die Risiken und wie sich Manager schützen können.
Deutsche Unternehmen sind international gut unterwegs. Die Zahl der Länder steigt, in die sie ihre Manager zum Geschäftemachen entsenden, schreibt das Handelsblatt. Und damit auch das Risiko für Führungskräfte, wegen Fehltritten juristisch belangt zu werden.
Die Strafrechtsverfolgung wird internationaler
Nur ein Beispiel: „Die Strafrechtsverfolgung wird internationaler“, zitiert die Wirtschaftszeitung Jürgen Wessing, Strafverteidiger aus Düsseldorf und Mitglied des Hendricks Anwaltsnetzwerks. Wessing weiß, wovon er spricht: Als Jurist seit 35 Jahren tätig, ist er auf die Betreuung von straffälligen Managern spezialisiert und beobachtet: „Besonders Fälle von Korruption werden heute weltweit stärker verfolgt als noch vor einigen Jahren“.
Das Haftungsrisiko von Expatriates ist hoch
Bestechung – etwa bei Großprojekten oder teuren Infrastrukturanlagen, die über Grenzen hinweg entstehen und betrieben werden – kann für Expatriates, harte Gefängnis- oder Geldstrafen nach sich ziehen. Auch bei anderen Delikten – etwa dem Verstoß gegen Arbeitsgesetze oder Pfusch am Bau – tragen sie ein erhebliches Managerhaftungsrisiko. Beim Auslandseinsatz gilt wie daheim in Deutschland: Manager, die gegen ihre Aufsichts- und Kontrollpflichten verstoßen, können dafür persönlich und unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen haftbar gemacht werden.
Im Ernstfall oft keine Unterstützung vom Arbeitgeber
Sich nur darauf zu verlassen, dass schon alles gut geht, reicht für Unternehmen und die von ihnen entsandten Führungskräfte nicht aus, so das Handelsblatt-Fazit. Vor allem Manager großer Konzerne hielten sich gerne für unantastbar. Wer die deutsche Grenze hinter sich lasse, sei vor dem Zugriff ausländischer Behörden jedoch nicht mehr sicher. Erschwerend kommt hinzu: Im Ernstfall können sich Manager im Ausland nicht bedingungslos auf die Unterstützung ihres Arbeitsgebers verlassen. Deshalb sollten sie vor ihrem Auslandseinsatz prüfen, ob sie für den Konfliktfall ausreichend abgesichert sind.
Quelle: „Nichts wie raus!“, Handelsblatt (PRINT), Nr. 63
Veröffentlicht: Ostern, 29. März bis 2. April 2018
Autoren: Claudia Obmann, Michael Scheppe
Von Brasilien bis Schweden, von Hong-Kong über Indien bis hin zum Oman, in 37 Ländern der Welt ist der Spezialmakler Howden Broking Group mit eigenen Niederlassungen präsent. Um auch im Rest der Welt die notwendige Expertise für einen lokalen Versicherungsschutz gewährleisten zu können, initiierte das britische Maklerhaus 2016 „Howden One“, den ersten Verbund unabhängiger Versicherungsspezialisten, die sich einheitlichen Qualitätsstandards verschrieben haben.
„Howden International“ – Im D&O-Schadenfall auch im Ausland gut betreut
Howden provides a range of specialist insurance solutions to clients globally. Our international specialist insurance broking network, Howden One, comprises our own Howden offices and trusted partner brokers. Partner brokers that share our values; local specialists who want to deliver first class service.
Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
Der Manager-Fallschirm im Kündigungsfall
Wenn Manager die Kündigung erhalten, genießen sie nicht dieselben Rechte wie normale Arbeitnehmer. Kommt es zum Streit mit dem Unternehmen, kann eine Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung die Existenz sichern.
Wenn ein Unternehmen von einem Manager Schadensersatzzahlungen einfordert, wird das Arbeitsverhältnis in der Regel nicht einvernehmlich beendet. Die außerordentliche Kündigung ist hier die Regel. Kommt es zum Streit mit dem Unternehmen und schließlich zum Bruch, stehen Geschäftsführer und Vorstände nicht selten von heute auf morgen ohne Vergütung da. Abfindungen, Boni- und Pensionszahlungen, die ihnen eigentlich zustehen, müssen sie dann vor Gericht einklagen. Das kostet nicht nur Zeit. Auch der Rechtsbeistand muss finanziert werden.
Die Familien-Rechtsschutzversicherung greift nicht
Viele Führungskräfte gehen davon aus, dass ihre privat abgeschlossene Familien-Rechtsschutzversicherung die Kosten für solche Streitigkeiten über ihren Managervertrag übernimmt. Das ist ein Irrtum, der sich im Streitfall als existenzgefährdend herausstellen kann.
Der Grund: Die Berufsrechtsschutz-Bausteine klassischer privater Berufsrechtsschutz-Versicherungen greifen ausschließlich bei Arbeitnehmern. Dazu zählen aber nicht Geschäftsführer und Vorstände als Organmitglieder und Vertreter juristischer Personen wie einer GmbH oder einer AG. Im Kleingedruckten schließen die Anbieter von privaten Rechtsschutzversicherungen Streitigkeiten um Managerverträge wegen des hohen Kostenrisikos gezielt aus. Denn Geschäftsführer und Vorstände tragen eine hohe Verantwortung, die in der Regel ein hohes Haftungsrisiko mit sich bringt.
Die Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung springt ein
Die Lösung ist eine Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung. Diese Spezialpolice deckt die Kosten für gerichtliche und außergerichtliche Rechtsstreitigkeiten von betroffenen Managern ab. Dazu gehören die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten, aber auch Kosten für Sachverständige und gegebenenfalls auch die Auslagen der Gegenseite.
Diese Absicherung ist sinnvoll, denn derartige Auseinandersetzungen gehen mit einem hohen Kostenrisiko einher. Die rigorose Abwehrhaltung der Familien-Rechtsschutzversicherer ist ein Hinweis darauf, wie hoch das Risiko bei derartigen Fällen ist.
Mehrere Faktoren treiben die Kosten in die Höhe
Verschiedene Faktoren sind für das hohe Kostenrisiko bei diesen Auseinandersetzungen verantwortlich. Ein Faktor ist, dass Streitigkeiten mit Vertretern juristischer Personen in der Regel nicht vor den Arbeits-, sondern vor den Zivilgerichten (Amts- und Landgerichten) verhandelt werden. Das Kostenrisiko wird hier durch den Streitwert bestimmt, der bei Managerverträgen sehr schnell sehr hoch ausfallen kann. Er wird nicht wie vor Arbeitsgerichten mit dem dreifachen Monatsgehalt eines Angestellten beziffert, sondern mit dem dreifachen Jahresgehalt des Managers.
Ein Großteil dieser Fälle landet vor den Landgerichten. Ein Verfahren vor dieser Instanz stellt den nächsten Kostentreiber dar: Vor dem Landgericht ist die Vertretung durch einen Anwalt zwingend vorgeschrieben. Dazu addieren sich als dritter möglicher Kostenfaktor die Aufwände für das gesamte Verfahren. Verliert der Manager den Rechtsstreit vor einem Zivilgericht, werden ihm anders als beim Arbeitsgericht die Gesamtkosten des Verfahrens aufgebürdet. Unterliegt er – ganz oder auch nur teilweise – muss er neben den eigenen Anwalts- und Gerichtskosten auch die der gegnerischen Seite tragen.
Viele Topmanager unterschätzen, wie schnell der Bruch kommen kann
Angesichts dieser Kostenfaktoren liegt es nahe, dass sich Geschäftsführer und Manager für mögliche eigene arbeitsrechtliche Streitigkeiten gezielt absichern. Häufig wird dies dennoch unterlassen. Denn Topmanager, die einen Anstellungsvertrag aushandeln, denken in der Regel nicht daran, dass die Zusammenarbeit mit dem neuen Unternehmen auch im Streit enden könnte. Denn selbst wer Höchstleistungen vollbringt, kann auf die Abschussliste geraten, auch wenn jahrzehntelang die Chemie mit den Verantwortlichen stimmte.
Denn Anlässe, Topmanager von jetzt auf gleich, vor die Tür zu setzen, gibt es für Unternehmen viele. Denn Veränderungen gehören zum Geschäftsalltag. Kommen beispielsweise bei einer GmbH neue Gesellschafter ins Haus und fordern einen Personalwechsel, dann hat der bisherige Unternehmensleiter schlechte Karten. Gleiches gilt, wenn ein Großinvestor in eine AG einsteigt und auf einen Wechsel der Entscheidungsträger pocht.
Weitere Anlässe für Auseinandersetzungen sind in der Praxis
Ermittlungen der Staatsanwalt gegen das Organ
strafrechtliche Ermittlungen innerhalb des Unternehmens
Veränderungen in der Gesellschafterstruktur (Verkauf/Firmenanteile werden innerhalb der Familie bzw. an Dritte neu übertragen)
Veränderungen des Rechtsträgers (Fusion, Firmenumwandlung, Abspaltung)
die Veränderung des eigenen Aufgabenbereichs
der Vorwurf einer (finanziellen) Fehlentscheidung
unterschiedliche Auffassungen über künftige Ausrichtung des Unternehmens
In all diesen Fällen hilft die Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung dem Manager, rechtzeitig die Kostenrisiken abzufangen und sich für rechtliche Auseinandersetzungen zu wappnen. Nur so können sie im Falle eines Falles ihre berechtigten Interessen wirksam zu vertreten.
Übrigens: Die Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung dient im Unterschied zur Unternehmens-D&O ausschließlich den individuellen Interessen des Managers oder Geschäftsführers. Daher werden die Versicherungsprämien vom Versicherten persönlich getragen – so wie es auch bei anderen Versicherungsbausteinen, die für die individuelle Absicherung sinnvoll sind, üblich ist.
Versicherungstipps
Wie die meisten Versicherungen muss die Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung abgeschossen worden sein, bevor der Vertrag abgeschlossen wurde. In der Regel greift die Versicherung erst drei bis sechs Monate nach Abschluss.
Üblich sind Policen mit einem moderaten Selbstbehalt. Es gibt auch Bedingungswerke ohne Selbstbehalt, jedoch mit entsprechend hohen Prämien.
Hat ein Manager mehrere Organfunktionen in einem Konzern, aber nur einen Arbeitsertrag, müssen die Organfunktionen dort separat aufgeführt werden.
Besitzt ein Manager mehrere Dienstverträge, muss die Police entsprechend erweitert werden.
Die Prämien dieser Versicherung übernimmt in der Regel der Versicherte. Übernimmt das Unternehmen diese (was inzwischen mitunter auch zu beobachten ist), müssen die Prämien als geldwerter Vorteil versteuert werden.
Schiedsgerichte
Außergerichtliche Vergleiche und eine geräuschlose Streitbeilegung waren bei Managerhaftungsprozessen lange Zeit die Ausnahme. Seit vielen Jahren drängen die D&O-Versicherer die Unternehmen dazu, gegen ihre Manager vor Gericht zu ziehen, um die vielfach wenig eindeutige Haftungsfrage von einem staatlichen Richter klären zu lassen.
Die Folge: Managerhaftungsprozesse finden nicht selten im Blitzlichtgewitter statt. Dabei kann die mit der Gerichtsöffentlichkeit häufig einhergehende negative Presse für die Prozessparteien schädlicher sein als der eigentliche Ausgang des Verfahrens. Für die Manager geht es in erster Linie um karrierebeeinträchtigende Reputationsschäden. Diese münden meist sogar in faktischen Berufsverboten. Und auch das Unternehmen erntet in der Öffentlichkeit häufig regelrecht Schadenfreude und muss mit einem Imageverlust fertig werden. Doch was noch schwerer wiegen kann: Unternehmen, die vor einem öffentlichen Gericht Schadensersatzforderungen stellen, müssen damit rechnen, dass in aller Öffentlichkeit selbst sensible Betriebsinterna und Geschäftsgeheimnisse auf den Tisch kommen.
Daher liegt es im Grunde im Interesse beider Streitparteien gleichermaßen – des Unternehmens und des Managers – die Haftungsfrage jenseits der Gerichtsöffentlichkeit abklären zu lassen. Seit 2018 gibt es mit dem neuen D&O-Schiedsverfahren namens „D&O-Arbitration“ eine besonders schnelle, kosteneffiziente und reputationsschonende Möglichkeit der Konfliktlösung. Erstmals kann in ein- und demselben Verfahren vor einem Schiedsgericht die Haftungs- und die Deckungsfrage entschieden werden.
Wollten ein Unternehmen oder ein Manager bislang rechtsverbindlich klären lassen, dass ein D&O-Versicherer zahlen muss, mussten sie dafür gleich zwei verschiedene Gerichtsverfahren durchstehen – einmal den Managerhaftungsprozess selbst und anschließend noch den Rechtsstreit mit dem D&O-Versicherer.
Der versicherungsabhängige D&O-Spezialist hat gemeinsam mit der Rechtsanwaltskanzlei Hendricks + Partner und der Schiedsgerichtsinstitution ARIAS Deutschland e.V. eine Schiedsgerichtsordnung entwickelt, die dazu dienen soll, selbst komplexe Fällen in deutlich kürzerer Zeit zu einer Entscheidung zu führen als es durch staatliche Gerichte möglich wäre. Damit bleibt allen Beteiligten der häufig kräftezehrende und kostspielige Zug durch die Instanzen erspart. Unsere HP-Bedingungswerke sehen deshalb vor, dass im Falle der Geltendmachung von Schadensersatzforderungen durch das Unternehmen der Manager auch eine schiedsgerichtliche Entscheidung zur Haftungs- und Deckungsfrage verlangen kann.
Raus aus der Karrierefalle
Im Haftungsfall verlieren Manager meist ihren Job. Das Karriereende muss das aber nicht bedeuten. Personalberater Claus Verfürth sagt, warum eine Karriereberatung gerade in einer solchen Krise wichtig ist.
Herr Verfürth, kaum ein Tag vergeht, an dem die Medien nicht über Manager berichten, gegen die der Staatsanwalt ermittelt oder die ihrem Unternehmen Schadensersatz zahlen sollen. Ist das Haftungsrisiko für Manager gestiegen?
Claus Verfürth:
Ja, das kann man so sagen. Im Verlauf der letzten fünf Jahre hat in Deutschland die Zahl der Manager, die in den Sog von behördlichen Ermittlungen geraten oder die sich mit Schadensersatzforderungen auseinandersetzen müssen, deutlich zugenommen. In der Konzernwelt genauso wie im Mittelstand.
Wie häufig kommt es vor, dass betroffene Manager bei Ihnen als Karriereberater anklopfen?
Claus Verfürth:
Glücklicherweise sind solche Erwerbsbiografien immer noch die Ausnahme. Aber ja, solche Anfragen mehren sich.
Welche Chancen haben sie auf dem Arbeitsmarkt?
Claus Verfürth:
Auch Manager, die in einen Haftungsfall geraten sind, haben durchaus ihre Chancen. Die Frage, die sich stellt, ist, wann der richtige Zeitpunkt für die Suche nach einem neuen Job gekommen ist. Einerseits ist es schwer, einen Arbeitgeber davon zu überzeugen, jemanden als neuen Geschäftsführer oder Vorstand einzustellen, wenn noch ein Verfahren gegen ihn läuft. Andererseits halte ich es für sehr wichtig, dass betroffene Manager sich frühzeitig mit ihrer Neupositionierung beschäftigen. Der Manager sollte hier das Heft des Handelns in der Hand halten. Auf keinen Fall darf er sich verstecken, auch wenn ihm vielleicht dazu zu Mute wäre. Gerade in einer ungeklärten Situation ist die richtige Kommunikation in den Markt und in Richtung der eigenen Kontakte sehr wertvoll.
Was können Manager tun, deren Haftungsfall dauerhaft ins Blitzlichtgewitter gerät?
Claus Verfürth:
Eine öffentliche Berichterstattung erschwert natürlich die berufliche Neuorientierung. Nicht deshalb, weil den Manager eine größere Schuld trifft, sondern weil sich viele Menschen – oft ohne jegliche Detailkenntnis – ein Urteil erlauben. Selbst wenn ein potentieller neuer Arbeitgeber einem Kandidaten, der in einen Haftungsfall verstrickt war, gerne einstellen würde, macht es ihm am Ende diese stigmatisierende Haltung in der Öffentlichkeit schwer, sich für den Kandidaten zu entscheiden.
Der Gerichtssaal der Öffentlichkeit lässt sich schwer beeinflussen. Was setzen Sie dagegen?
Claus Verfürth:
Ich finde es wichtig, sich immer wieder zu vergegenwärtigen, dass es im Grunde jeden treffen kann. Jedem Manager können Fehlentscheidungen unterlaufen. Wer vorsätzlich gegen geltendes Recht verstößt, muss natürlich dafür auch die Konsequenzen tragen. Doch Vorverurteilungen und eine grundsätzliche Stigmatisierung sind fehl am Platz. Auch hier ist es wichtig und richtig, den Einzelfall zu prüfen.
Welche unterstützenden Maßnahmen bieten Sie als Karriereberater an?
Claus Verfürth:
Zuerst gilt es die Frage zu klären, wie eine sinnvolle Kommunikation in Richtung des beruflichen Umfelds, der persönlichen Kontakte, aber auch in Richtung der Familie und des sozialen Umfelds aussehen kann. Je präsenter in den Medien, desto schneller müssen hier Strategien her, um ein Reputationsmanagement aufzubauen. Danach folgt der intensive Austausch über die weitere Karriereentwicklung. Im Coaching setzt sich der Manager mit den eigenen Erfahrungen und Erfolgen auseinander. Am naheliegendsten sind Wiedereinstiegszenarien, in denen der Manager an das angeknüpft, was er schon in der Vergangenheit erfolgreich getan hat, nur in einem anderen Unternehmen.
Erhalten Betroffene wirklich die Chance, wieder als angestellter Topmanager zu reüssieren? Sind nicht die meisten von ihnen gezwungen, sich als Unternehmensberater oder Immobilienmakler selbstständig zu machen?
Claus Verfürth:
Der Wiedereinstieg ins Topmanagement kann gelingen und hierzu tragen üblicherweise Kontakte aus der Vergangenheit bei. Sicher gibt es auch die Möglichkeit, sich als Berater selbstständig zu machen oder auch ganz andere Wege einzuschlagen – weit weg von der ehemaligen Profession. Geschieht das aus eigener Überzeugung und auf eigenen Wunsch, ist dagegen nichts einzuwenden. Wenn es aber nur eine „Notlösung“ ist, wäre es schade. Eine selbstständige Tätigkeit kann aber auch eine gute Möglichkeit sein, Gras über die Sache wachsen zu lassen, um sich später wieder in den „traditionellen“ Markt zu begeben.
„Der Manager darf sich auf keinen Fall verstecken. Auch wenn ihm vielleicht dazu zu Mute wäre.“
Zur Person: Claus Verfürth ist Personalberater und Karrierecoach bei „The Boardroom“, der exklusiven Karriereberatung für Topmanager bei von Rundstedt.
"Was tun, wenn Managern im Haftungsfall der Medienpranger droht?"
Litigation-PR im Managerhaftungsfall
Pflichtverletzungen eines Managers können nicht nur lange Rechtsstreitigkeiten mit existenzbedrohenden finanziellen Folgen nach sich ziehen. Die oft jahrelange öffentliche Darstellung der Fälle in den Medien ist ebenfalls eine großes Belastung. Ligitation-PR hat das Ziel, die Reputation der Betroffenen zu schützen.
Wenn gegen Geschäftsführer, Manager oder Aufsichtsräte ermittelt oder gar ein Prozess geführt wird, sind die Schlagzeilen vorprogrammiert – vor allem, wenn es sich um Vertreter bekannter Unternehmen handelt. Das ist beispielsweise bei dem extrem hohen Medieninteresse rund um die Ermittlungen gegen VW-Manager im Abgasskandal zu beobachten.
Das mögliche Pflichtversagen eines Organmitglieds hat häufig nicht nur eine juristische, sondern auch eine Reputationsdimension. Und zwar nicht nur im Haftungsfall, also wenn tatsächlich ein Fehlverhalten nachgewiesen wurde. Der Verdacht reicht aus, um in die Schlagzeilen zu kommen. Der Vorverurteilungsmechanismus in der Öffentlichkeit trifft die Betroffenen völlig losgelöst von der Frage, welche konkrete Verantwortung tatsächlich nachweisbar ist. Aus dem Versuch, Top-Manager mit Haftungsansprüchen zu konfrontieren, wird häufig ein Medienspektakel, das auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen wird.
Der Ruf leidet unabhängig vom Ausgang des Verfahrens
Die Folgen für die Betroffenen sind unabhängig vom Ausgang eines Verfahrens oft extrem: Fälle wie der des ehemaligen TV-Wetterexperten Jörg Kachelmann etwa zeigen, dass nach einer intensiven Medienschlacht eine Rückkehr in das berufliche Leben oft praktisch ausgeschlossen ist – selbst wenn das Gerichtsverfahren gewonnen wird.
Daher ist es für Manager, Geschäftsführer und Aufsichtsräte notwendig, sich nicht nur für die juristischen Folgen eines Haftungsfalls abzusichern. Droht ein Rechtsstreit öffentlich zu werden, sollte nicht nur eine juristische, sondern auch eine professionelle Medienstrategie vorliegen.
Ein Deckungsbaustein für den Reputationsschutz
Eine professionelle Begleitung mit Hilfe von Ligitation-PR-Experten vor, während und auch nach der Prozessführung schützt vor möglichen Reputationsschäden. Viele Top-Führungskräfte schließen daher Manager-Haftpflichtversicherungen ab, die auch eine kommunikative Abwehr durch Litigation-PR beinhalten.
Mit dem Deckungsbaustein „Public-Relations-Kosten“ können die Kosten zur Abwehr von Reputationsschäden in D&O-Versicherungen versichert werden. Litigation-PR-Experten unterstützen dann die Manager und Unternehmen und entwickeln eine entsprechende Kommunikationsstrategie. Sie agieren im Ernstfall auch als Mediensprecher und kanalisieren entsprechende Anfragen. Das dient nicht nur zum Schutz der betroffenen Manager und Aufsichtsräte. Oft übersteigt die Menge der Anfragen die Kapazitäten.
Reputationsprofis gehen strategisch und langfristig vor
Eine mit rein rechtlichen Mitteln verfolgte Gegenwehr reicht in der Regel nicht aus, weil Gerichtsverfahren oft Jahre in Anspruch nehmen und ein Freispruch oft nur eine Randnotiz ist. Der Ruf wird durch die Medien dagegen sofort ruiniert. Im Rahmen einer bedachten Kommunikationsstrategie wird deshalb mit Hilfe der Legitation-PR der Versuch unternommen, die eigene Position an die Medien zu vermitteln und so das eigene Bild in der Öffentlichkeit positiv zu prägen.
Das Vorgehen beginnt mit der Bewertung des Reputationsrisikos. Können der Rechtsstreit und die damit verbundenen Anschuldigungen öffentlich werden? Wenn ja, muss über eine kommunikative Strategie nachgedacht werden. Diese sollte man, wenn möglich, nicht erst dann entwickeln, wenn die Medien an die Tür klopfen.
Der zweite Schritt ist die Koordination der Aktivitäten. Dabei ist nicht nur wichtig was kommuniziert werden soll, sondern wann es kommuniziert wird. Eine gute Medienstrategie benötigt Vorbereitung und muss den Faktor Zeit im Blick behalten. Welche wesentlichen Termine und Stichtage gibt es, zu denen das Medieninteresse besonders groß sein wird?
Der dritte Schritt ist das Entwickeln der eigenen Botschaft. Fast die Hälfte der Zeitungsleser setzt Studien zufolge die Aussage „Kein Kommentar“ mit einem Schuldeingeständnis gleich. Daher ist es keine Option, sich nicht öffentlich zu äußern. Selbst wenn es gute Gründe gibt, im Moment zu schweigen, kann man diese Gründe erläutern. Journalistenanfragen sind keine lästige Pflicht sondern eine Chance zum Dialog. Man kann zuhören, selbst Fragen stellen und offensichtliche Falschaussagen oder Fehleinschätzungen sofort klarstellen.
Der vierte Schritt ist die öffentliche Äußerung. Sie erfordert sorgfältige Vorbereitung. Die schlimmsten Fehler entstehen durch unvorbereitete Statements. Insbesondere vor eine Fernsehkamera sollte man niemals unvorbereitet treten. Maximal drei Hauptaussagen werden kommuniziert, Antworten auf mögliche kritische Rückfragen dazu trainiert.
Der fünfte Schritt ist der fortlaufende Austausch mit der Presse. Litigation-PR ist in der Regel keine Einmal-Aktion, sondern auf Kontinuität ausgelegt. Dazu braucht es eine langfristige Argumentation, die auch die nächsten eineinhalb Jahre im Blick hat. Wer als vertrauenswürdiger Gesprächspartner bekannt ist, baut ein Vertrauensguthaben auf, das sich auch langfristig strategisch nutzen lässt.
Bei einer guten D&O-Police werden PR-Kosten in der Regel übernommen. Denn es reicht nicht aus, Organmitglieder allein finanziell und juristisch zu schützen. Es geht auch um ihre Reputation und die Fortsetzung der Erwerbsbiographie.
Auch Versicherer schätzen die professionelle Reputationspflege
Durch professionelle Pressearbeit wird sich an den Haftungsbedingungen oder am Urteil nichts ändern. Es ist aber wichtig, dass beispielsweise offensichtliche Falschaussagen oder böswillige Darstellungen öffentlich sichtbar korrigiert werden.
Zudem kommt es schneller zu Vergleichen und außergerichtlichen Einigungen, wenn das kommunikative Klima neutral und das öffentliche Interesse gering ist. Aus dem Grund sind auch die Versicherer an einer geräuscharmen Lösung interessiert, um die Fälle schneller beenden zu können.
Howden Versicherungstipps:
Mit dem Deckungsbaustein "Public-Relations-Kosten" können über die D&O-Versicherung die Kosten zur Abwehr von Reputationsschäden versichert werden.
Experten für Ligitation-PR sollten bei einem drohenden Haftungsfall so früh wie möglich zur Abwehr von Reputationsschäden hinzugezogen werden.
Vor und während des Prozesses werden alle Äußerungen und Darstellungen aus dem strategischen Ziel abgeleitet, die Reputation des Betroffenen zu schützen.
Die Strategie zur Verteidigung des eigenen Rufs muss langfristig angelegt sein, also mindestens bis nach Prozessende.
Strategien zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Muss ich wirklich für den Schaden haften? Und, wenn ja, was übernimmt der D&O-Versicherer? Bis betroffene Manager in einem D&O-Schadenfall diese beiden für sie existenziell wichtigen Fragen für sich beantwortet haben, müssen sie häufig mehrere Gerichtsverfahren und obendrein noch einen Verhandlungsmarathon mit den D&O-Versicherern durchstehen. So beträgt die durchschnittliche Abwicklungszeit von Schadenfällen im Mittelstand drei und bei Großunternehmen sieben Jahre.
BETREUUNG DURCH D&O-SCHADENPROFIS IST KERN DES 360°-SCHUTZES
Ein Grund hierfür ist die hohe Komplexität von Managerhaftungsfällen. Denn nur in sieben Prozent der gemeldeten D&O-Schadenfälle steht von Beginn an fest, dass der Manager seine Pflichten verletzt hat und deshalb haften muss. In 97 Prozent der Schadenfälle gilt es daher, zunächst die Frage der Haftung zu klären und zwar vor Gericht. Die Folge: 70 Prozent der Zahlungen, die die D&O-Versicherer leisten, fließen im Durchschnitt für Rechtskosten. Nur 30 Prozent kommen als Schadensausgleich den Unternehmen zugute.
SPEZIALISIERTE ANWÄLTE STEHEN IHNEN IM SCHADENFALL BEI
Howden hat diese Entwicklung frühzeitig erkannt und die professionelle Unterstützung der betroffenen Manager und Unternehmen im Schadenfall zum Zentrum des Versicherungsschutzes gemacht. Bei besonders komplexen D&O-Schadenfällen und immer dann, wenn uns als Makler die Hände gebunden sind, weil wir die Grenzen der Rechtsberatung erreicht haben, mandatieren wir für Sie die auf Managerhaftung und D&O-Versicherung spezialisierte Anwaltsboutique Hendricks + Partner. Die Rechtsanwälte rund um den Wegbereiter der D&O-Versicherung deutscher Prägung Michael Hendricks entwickeln für unsere Kunden individuelle Strategien für die Durchsetzung ihrer Ansprüche, etwa wenn im Schadenfall ein D&O-Versicherer nicht zahlen will.
KONFLIKTLÖSUNG AM RUNDEN TISCH
Der beste Weg, eine möglichst zügige und kundenfreundliche Schadenregulierung zu erreichen, ist es, alle Streitparteien – die versicherte Gesellschaft, die sich vielfach miteinander im Rechtsstreit befindlichen Aufsichts- und Vorstandsorgane sowie den D&O-Versicherer – an einen Tisch zu bringen, und das nicht vor einem Richter. Die Rechtsanwälte von Hendricks + Partner übernehmen hier im Auftrag von Howden die Rolle des Monitoring Counsel und koordinieren die Themen auch mit den Anwälten der versicherten Personen, des Unternehmens als Versicherungsnehmerin und des D&O-Versicherers. In der Betreuung von nationalen und internationalen D&O-Schadenfällen jeder Größenordnung versiert, tragen die hochspezialisierten Juristen so dazu bei, die Interessen unserer Kunden zu wahren und den Streit zügig beizulegen.
Dazu auch „Der persönliche D&O-Schadenmanager an Ihrer Seite“