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Das beste D&O-Konzept für Manager

360°-Schutz für stürmische Zeiten

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Marcus Helmich

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Howden - der D&O-Spezialmakler an Ihrer Seite

Manager sind Menschen. Menschen machen Fehler. Manch­mal sogar millio­nen­schwere. Dann müssen ihre Unter­neh­men mit hohen Vermö­gens­schä­den fertig werden. Privat stehen den Geschäfts­füh­rern, Vorstän­den und Aufsichts­rä­ten empfind­li­che Schaden­er­satz­for­de­run­gen ins Haus, die schnell an die Substanz gehen.

Wir sorgen für Ihren D&O-Deckungsschutz

Als Wegbe­rei­ter der D&O-Versicherung deutscher Prägung beglei­tet Howden in der Tradi­tion seiner Vorge­sell­schaft Hendricks & Co. Unter­neh­men und Manager bei der Absiche­rung von solchen Manager­haft­pflicht- und verwand­ten Rechtschutzrisiken.

Wir schüt­zen Ihr Firmen- und Privatvermögen

Fest im Lager der versi­che­rungs­neh­men­den Wirtschaft veran­kert, wissen wir aus unserer 25-jähri­gen Schaden­fall­be­glei­tung: Damit sie im Ernst­fall auch tatsäch­lich abgesi­chert sind, brauchen unsere Kunden heute dynami­sche Versi­che­rungs­schutz­kon­zepte, die laufend den immer neuen Gefah­ren­la­gen, dem sich verän­dern­den Regulie­rungs­ver­hal­ten der Versi­che­rer und den immer komple­xer werden­den Haftungs­kon­stel­la­tio­nen angepasst werden.

Wir sichern Sie ganzheit­lich ab

Howden ist der markt­füh­rende, versi­che­rungs­un­ab­hän­gige Spezi­al­mak­ler für D&O-Risiken und die richtige Adresse für alle, die Antwor­ten auf die zuneh­mende Streit­kul­tur in der Wirtschaft suchen. Aufbau­end auf unserem Kernpro­dukt der D&O-Versicherung haben wir ein breites Portfo­lio an Versi­che­rungs­lö­sun­gen entwi­ckelt, mit denen sich Unter­neh­men und ihre Manager für alle erdenk­li­chen Streit- und Schaden­kon­stel­la­tio­nen absichern können. Angefan­gen von der klassi­schen D&O-Vermögensschadenhaftpflichtversicherung über D&O-Spezialpolicen für Aufsichts­räte bis hin zur Perso­nal D&O, der persön­li­chen D&O-Versicherung, die Manager heute immer häufi­ger auf eigene Rechnung abschließen.

Der einfa­che Weg zu Ihrem D&O-Schutz-Konzept

Sie als Manager müssen laufend weitrei­chende Entschei­dun­gen treffen. Der Druck auf Sie wächst und damit auch das ganz persön­li­ches Haftungs­ri­siko. Für Ihre optimale Absiche­rung benöti­gen Sie ein maßge­schnei­der­tes Manager-Schutz-Konzept - mit unserem D&O-Konfigurator machen Sie den ersten Schritt.

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Versi­che­rungs­schutz für Expatriates

So spannend ein Auslands­pos­ten auch sein mag, er ist für Manager mit erhöh­ten Risiken verbun­den. Howden nennt mögli­che Gefah­ren und sagt, wie sie sich absichern lassen.

1. Gegen Sie wird im Ausland straf­recht­lich ermit­telt.

Unabhän­gig von der Frage, ob sie vorsätz­lich oder fahrläs­sig, im Eigen- oder Unter­neh­mens­in­ter­esse gehan­delt haben, geraten deutsche Manager im Ausland regel­mä­ßig in die Fänge der Justiz. Wer wegen des Vorwurfs der Korrup­tion oder auch vermeint­li­chen Kartell- oder Umwelt­ver­stö­ßen im Ausland in U-Haft landet und mit teils drako­ni­schen Haft- und Geldstra­fen fertig werden muss, braucht nicht nur guten Rechts­bei­stand, sondern auch psycho­lo­gi­sche Betreuung. 

Straf­rechts­schutz­ver­si­che­rung. Manager sollten vor Antritt ihres Auslands­ein­sat­zes prüfen, ob ihr Unter­neh­men für sie eine Straf­rechts­schutz­ver­si­che­rung abschlie­ßen kann. Sie übernimmt die Vertei­di­gungs­kos­ten von Managern bei straf­recht­li­chen Verfah­ren. Hochwer­tige Policen bezah­len die psycho­lo­gi­sche Langzeit-Betreu­ung auch ihrer Familien, etwa für den Fall, dass ein Manager für längere Zeit in Unter­su­chungs­haft kommt. Einzi­ges Manko: Die Rechts­schutz­ver­si­che­rer grenzen in der Regel den räumli­chen Versi­che­rungs­schutz auf Europa ein.

2. Sie sollen für einen im Ausland verur­sach­ten Unter­neh­mens­scha­den persön­lich haften.

Manager, die gegen ihre Aufsichts- und Kontroll­pflich­ten versto­ßen, können dafür persön­lich und unbegrenzt haftbar gemacht werden. Dann kann es zu einer Schaden­er­satz­klage kommen. 

Weltwei­ter D&O-Schutz. Expatria­tes sollten vor ihrem Auslands­ein­satz sicher­stel­len, dass ihr Unter­neh­men für sie eine D&O-Versicherung abgeschlos­sen hat. Die D&O-Policen bieten weltwei­ten Versi­che­rungs­schutz und kommen für die teuren Anwalts­kos­ten auf, wenn Manager unberech­tigte Schaden­er­satz­an­sprü­che abweh­ren bezie­hungs­weise anschlie­ßend berech­tige Ansprü­che beglei­chen müssen. Bei Manager­haft­pflicht­fäl­len, die im Ausland vor Gericht landen, kann das beson­ders teuer werden. Hochwer­tige Policen decken auch die Kosten für PR- und Karriereberater. 

Howden-Tipp: In einigen Ländern kann es sinnvoll sein, die D&O-Masterpolice durch lokal erhält­li­che D&O-Policen zu ergän­zen, etwa in Brasi­lien oder China. Bei inter­na­tio­na­len Versi­che­rungs­pro­gram­men von Unternehmens-D&O-Versicherungen helfen Lokal­po­li­cen zum Beispiel, eine schnel­lere Zahlungs­ab­wick­lung von Rechts­schutz­kos­ten zu gewähr­leis­ten. Manager ohne eine Unternehmens-D&O sind gut beraten, einen Spezi­al­mak­ler zu beauf­tra­gen und in einen indivi­du­el­len D&O-Versicherungsschutz zu investieren.

3. Sie erhal­ten während Ihres Auslands­ein­sat­zes die Kündi­gung.

Viele Expats sind nicht bei der deutschen Mutter-, sondern bei der auslän­di­schen Tochter­ge­sell­schaft angestellt. Kommt es zum Streit mit dem Unter­neh­men – etwa weil die Leistung des Managers angeb­lich nicht stimmt oder auch der Staats­an­walt gegen sie oder die Firma insge­samt ermit­telt, geraten Führungs­kräfte schnell auf die Abschuss­liste. Wer von jetzt auf gleich seinen Job verliert und ohne Einkom­men dasteht, hat es im Ausland doppelt schwer. Abfin­dun­gen, Boni- oder Pensi­ons­zah­lun­gen, die ihnen eigent­lich zuste­hen, müssen Expats dann vor einem Auslands­ge­richt einkla­gen. Ohne regel­mä­ßi­ges Einkom­men im Rücken können sie die teuren Rechts­kos­ten jedoch kaum bestreiten. 

Anstel­lungs­ver­trags-Rechts­schutz­ver­si­che­rung. Expats, die sicher­stel­len wollen, dass sie im Streit­fall auch im Ausland arbeits­ver­trag­li­che Ansprü­che gegen ihr Unter­neh­men durch­set­zen können, sollten auf private Rechnung eine Anstel­lungs­ver­trags-Rechts­schutz­ver­si­che­rung abschlie­ßen und vor Antritt des Auslands­jobs prüfen, ob die Police auch in ihrer neuen Heimat greift. Achtung, auch hier gilt: Den Versi­che­rungs­schutz gibt es meist nur in Europa.

4. Sie oder Ihre Familie fallen Kidnap­pern oder Erpres­sern zum Opfer. 

Entfüh­run­gen, Erpres­sun­gen oder Raubüber­fälle – gerade Auslän­der geraten in Krisen­re­gio­nen schnell ins Visier von Krimi­nel­len. Betrof­fen sind nicht nur wohlha­bende und in der Öffent­lich­keit stehende Privat­per­so­nen, sondern auch Manager von im Ausland tätigen Unter­neh­men und deren Familien. 

Entfüh­rungs- und Lösegeld­ver­si­che­rung. Wer in eine Krisen­re­gion entsandt wird, sollte darauf pochen, dass sein Unter­neh­men eine Kidnap- und Ransom-Versi­che­rung (zu Deutsch Entfüh­rungs- und Lösegeld­ver­si­che­rung) abschließt. Sie übernimmt alle Kosten, die im Zusam­men­hang mit Entfüh­run­gen und Erpres­sun­gen entste­hen, angefan­gen vom Lösegeld, über den Einsatz eines Krisen­be­ra­ters, Hilfe­stel­lun­gen bei der Betreu­ung der Familie und Angehö­ri­gen, Reise­kos­ten, Kosten für Rechts­be­ra­tung und Infor­man­ten bis hin zu Genesungs- und Rehabilitationsmaßnahmen.

Deutsche Manager im Ausland Teil II

So spannend ein Auslands­pos­ten auch sein mag, er kann für Manager mit beson­de­ren Gefähr­dun­gen verbun­den sein. Michael Franken, Legal Advisor bei Howden, über Versi­che­rungs­schutz für Expatriates.

1. Gegen Sie wird im Ausland straf­recht­lich ermittelt.

Unabhän­gig von der Frage, ob sie vorsätz­lich oder fahrläs­sig, im Eigen- oder Unter­neh­mens­in­ter­esse gehan­delt haben, geraten deutsche Manager im Ausland regel­mä­ßig in die Fänge der Justiz. Wer wegen des Vorwurfs der Korrup­tion oder auch vermeint­li­chen Kartell- oder Umwelt­ver­stö­ßen im Ausland in U-Haft landet und mit teils drako­ni­schen Haft- und Geldstra­fen fertig werden muss, braucht nicht nur guten Rechts­bei­stand, sondern auch psycho­lo­gi­sche Betreuung.

Straf­rechts­schutz-Versi­che­rung. Manager sollten vor Antritt ihres Auslands­ein­sat­zes prüfen, ob ihr Unter­neh­men für sie eine Straf­rechts­schutz-Versi­che­rung abschlie­ßen kann. Sie übernimmt die Vertei­di­gungs­kos­ten von Managern bei straf­recht­li­chen Verfah­ren. Hochwer­tige Policen bezah­len die psycho­lo­gi­sche Langzeit-Betreu­ung auch ihrer Familien, etwa für den Fall, dass ein Manager für längere Zeit in Unter­su­chungs­haft kommt. Einzi­ges Manko: Die Rechts­schutz­ver­si­che­rer grenzen in der Regel den räumli­chen Versi­che­rungs­schutz auf Europa ein.

2. Sie sollen für einen im Ausland verur­sach­ten Unter­neh­mens­scha­den persön­lich haften.

Manager, die gegen ihre Aufsichts- und Kontroll­pflich­ten versto­ßen, können dafür persön­lich und unbegrenzt haftbar gemacht werden. Dann kann es zu einer Schadens­er­satz­klage kommen.

Weltwei­ter D&O-Schutz. Expatria­tes sollten vor ihrem Auslands­ein­satz sicher­stel­len, dass ihr Unter­neh­men für sie eine D&O-Versicherung abgeschlos­sen hat. Die D&O-Policen bieten weltwei­ten Versi­che­rungs­schutz und kommen für die teuren Anwalts­kos­ten auf, wenn Manager unberech­tigte Schadens­er­satz­an­sprü­che abweh­ren bezie­hungs­weise anschlie­ßend berech­tige Ansprü­che beglei­chen müssen. Bei Manager­haft­pflicht­fäl­len, die im Ausland vor Gericht landen, kann das beson­ders teuer werden. Hochwer­tige Policen decken auch die Kosten für einen PR-Berater und Karrierecoach.

Howden-Tipp: In einigen Ländern kann es sinnvoll sein, die D&O-Masterpolice durch lokal erhält­li­che D&O-Policen zu ergän­zen, etwa in Brasi­lien oder China. Bei inter­na­tio­na­len Versi­che­rungs­pro­gram­men von Unternehmens-D&O-Versicherungen helfen Lokal­po­li­cen zum Beispiel, eine schnel­lere Zahlungs­ab­wick­lung von Rechts­schutz­kos­ten zu gewähr­leis­ten. Manager ohne eine Unternehmens-D&O sind gut beraten, einen Spezi­al­mak­ler zu beauf­tra­gen und in eine persön­li­che D&O-Versicherung zu investieren.

3. Sie erhal­ten während Ihres Auslands­ein­sat­zes die Kündigung.

Viele Expats sind nicht bei der deutschen Mutter-, sondern bei der auslän­di­schen Tochter­ge­sell­schaft angestellt. Kommt es zum Streit mit dem Unter­neh­men – etwa, weil die Leistung des Managers angeb­lich nicht stimmt oder auch der Staats­an­walt gegen sie oder die Firma insge­samt ermit­telt, geraten Führungs­kräfte schnell auf die Abschuss­liste. Wer von jetzt auf gleich seinen Job verliert und ohne Einkom­men dasteht, hat es im Ausland doppelt schwer. Abfin­dun­gen, Boni- oder Pensi­ons­zah­lun­gen, die ihnen eigent­lich zuste­hen, müssen Expats dann vor einem Auslands­ge­richt einkla­gen. Ohne regel­mä­ßi­ges Einkom­men im Rücken können sie die teuren Rechts­kos­ten jedoch kaum bestreiten.

Anstel­lungs­ver­trags-Rechts­schutz­ver­si­che­rung. Expats, die sicher­stel­len wollen, dass sie im Streit­fall auch im Ausland arbeits­ver­trag­li­che Ansprü­che gegen ihr Unter­neh­men durch­set­zen können, sollten auf private Rechnung eine Anstel­lungs­ver­trags-Rechts­schutz­ver­si­che­rung abschlie­ßen und vor Antritt des Auslands­jobs prüfen, ob die Police auch in ihrer neuen Heimat greift. Achtung, auch hier gilt: Den Versi­che­rungs­schutz gibt es meist nur in Europa.

4. Sie oder Ihre Familie fallen Kidnap­pern oder Erpres­sern zum Opfer.

Entfüh­run­gen, Erpres­sun­gen oder Raubüber­fälle – gerade Auslän­der geraten in Krisen­re­gio­nen schnell ins Visier von Krimi­nel­len. Betrof­fen sind nicht nur wohlha­bende und in der Öffent­lich­keit stehende Privat­per­so­nen, sondern auch Manager von im Ausland tätigen Unter­neh­men und deren Familien.

Entfüh­rungs- und Lösegeld­ver­si­che­rung. Wer in eine Krisen­re­gion entsandt wird, sollte darauf pochen, dass sein Unter­neh­men eine Kidnap- und Ransom-Versi­che­rung (zu Deutsch Entfüh­rungs- und Lösegeld­ver­si­che­rung) abschließt. Sie übernimmt alle Kosten, die im Zusam­men­hang mit Entfüh­run­gen und Erpres­sun­gen entste­hen, angefan­gen vom Lösegeld, über den Einsatz eines Krisen­be­ra­ters, Hilfe­stel­lun­gen bei der Betreu­ung der Familie und Angehö­ri­gen, Reise­kos­ten, Kosten für Rechts­be­ra­tung und Infor­man­ten bis hin zu Genesungs- und Rehabilitationsmaßnahmen.

Die Bundes­re­pu­blik Deutsch­land kann zwar auch für deutsche Entfüh­rungs­op­fer Lösegel­der zahlen und sonstige Maßnah­men ergrei­fen, um eine Freilas­sung zu erwir­ken, jedoch besteht grund­sätz­lich gegen­über dem Staat eine Rückerstat­tungs­pflicht (§ 5 Absatz 5 Konsu­lar­ge­setz). Um nicht auf den Kosten auch bei einem guten Ende sitzen zu bleiben, ist eine Versi­che­rung eine sinnvolle Ergänzung.

Michael Franken
Legal Advisor
Howden, Düsseldorf

michael.​franken@​howdengroup.​de

Lesen Sie dazu auch die Howden News „Deutsche Manager im Ausland – Teil I“

Was Auslands­jobs so riskant macht

Deutsche Manager, die im Ausland gegen das Gesetz versto­ßen, müssen mit härte­ren Strafen als hierzu­lande rechnen. Howden beschreibt im Handels­blatt die Risiken und wie sich Manager schüt­zen können.

Deutsche Unter­neh­men sind inter­na­tio­nal gut unter­wegs. Die Zahl der Länder steigt, in die sie ihre Manager zum Geschäf­te­ma­chen entsen­den, schreibt das Handels­blatt. Und damit auch das Risiko für Führungs­kräfte, wegen Fehltrit­ten juris­tisch belangt zu werden.

Die Straf­rechts­ver­fol­gung wird internationaler
Nur ein Beispiel: „Die Straf­rechts­ver­fol­gung wird inter­na­tio­na­ler“, zitiert die Wirtschafts­zei­tung Jürgen Wessing, Straf­ver­tei­di­ger aus Düssel­dorf und Mitglied des Hendricks Anwalts­netz­werks. Wessing weiß, wovon er spricht: Als Jurist seit 35 Jahren tätig, ist er auf die Betreu­ung von straf­fäl­li­gen Managern spezia­li­siert und beobach­tet: „Beson­ders Fälle von Korrup­tion werden heute weltweit stärker verfolgt als noch vor einigen Jahren“.

Das Haftungs­ri­siko von Expatria­tes ist hoch
Bestechung – etwa bei Großpro­jek­ten oder teuren Infra­struk­tur­an­la­gen, die über Grenzen hinweg entste­hen und betrie­ben werden – kann für Expatria­tes, harte Gefäng­nis- oder Geldstra­fen nach sich ziehen. Auch bei anderen Delik­ten – etwa dem Verstoß gegen Arbeits­ge­setze oder Pfusch am Bau – tragen sie ein erheb­li­ches Manager­haf­tungs­ri­siko. Beim Auslands­ein­satz gilt wie daheim in Deutsch­land: Manager, die gegen ihre Aufsichts- und Kontroll­pflich­ten versto­ßen, können dafür persön­lich und unbegrenzt mit ihrem Privat­ver­mö­gen haftbar gemacht werden.

Im Ernst­fall oft keine Unter­stüt­zung vom Arbeitgeber
Sich nur darauf zu verlas­sen, dass schon alles gut geht, reicht für Unter­neh­men und die von ihnen entsand­ten Führungs­kräfte nicht aus, so das Handels­blatt-Fazit. Vor allem Manager großer Konzerne hielten sich gerne für unantast­bar. Wer die deutsche Grenze hinter sich lasse, sei vor dem Zugriff auslän­di­scher Behör­den jedoch nicht mehr sicher. Erschwe­rend kommt hinzu: Im Ernst­fall können sich Manager im Ausland nicht bedin­gungs­los auf die Unter­stüt­zung ihres Arbeits­ge­bers verlas­sen. Deshalb sollten sie vor ihrem Auslands­ein­satz prüfen, ob sie für den Konflikt­fall ausrei­chend abgesi­chert sind.

Quelle: „Nichts wie raus!“, Handels­blatt (PRINT), Nr. 63
Veröf­fent­licht: Ostern, 29. März bis 2. April 2018
Autoren: Claudia Obmann, Michael Scheppe

Howden-Tipps zum Versi­che­rungs­schutz für Expatria­tes lesen Sie in Teil II von „Deutsche Manager im Ausland“.

Howden One

Von Brasi­lien bis Schwe­den, von Hong-Kong über Indien bis hin zum Oman, in 37 Ländern der Welt ist der Spezi­al­mak­ler Howden Broking Group mit eigenen Nieder­las­sun­gen präsent. Um auch im Rest der Welt die notwen­dige Exper­tise für einen lokalen Versi­che­rungs­schutz gewähr­leis­ten zu können, initi­ierte das briti­sche Makler­haus 2016 „Howden One“, den ersten Verbund unabhän­gi­ger Versi­che­rungs­spe­zia­lis­ten, die sich einheit­li­chen Quali­täts­stan­dards verschrie­ben haben.

Link Howden One

„Howden Inter­na­tio­nal“ – Im D&O-Schadenfall auch im Ausland gut betreut

Howden provi­des a range of specia­list insurance soluti­ons to clients globally. Our inter­na­tio­nal specia­list insurance broking network, Howden One, compri­ses our own Howden offices and trusted partner brokers. Partner brokers that share our values; local specia­lists who want to deliver first class service.

Link Howden International

Anstel­lungs­ver­trags-Rechts­schutz
Der Manager-Fallschirm im Kündigungsfall

Wenn Manager die Kündi­gung erhal­ten, genie­ßen sie nicht diesel­ben Rechte wie normale Arbeit­neh­mer. Kommt es zum Streit mit dem Unter­neh­men, kann eine Anstel­lungs­ver­trags-Rechts­schutz­ver­si­che­rung die Existenz sichern. 

Wenn ein Unter­neh­men von einem Manager Schadens­er­satz­zah­lun­gen einfor­dert, wird das Arbeits­ver­hält­nis in der Regel nicht einver­nehm­lich beendet. Die außer­or­dent­li­che Kündi­gung ist hier die Regel. Kommt es zum Streit mit dem Unter­neh­men und schließ­lich zum Bruch, stehen Geschäfts­füh­rer und Vorstände nicht selten von heute auf morgen ohne Vergü­tung da. Abfin­dun­gen, Boni- und Pensi­ons­zah­lun­gen, die ihnen eigent­lich zuste­hen, müssen sie dann vor Gericht einkla­gen. Das kostet nicht nur Zeit. Auch der Rechts­bei­stand muss finan­ziert werden.

Die Familien-Rechts­schutz­ver­si­che­rung greift nicht

Viele Führungs­kräfte gehen davon aus, dass ihre privat abgeschlos­sene Familien-Rechts­schutz­ver­si­che­rung die Kosten für solche Strei­tig­kei­ten über ihren Manager­ver­trag übernimmt. Das ist ein Irrtum, der sich im Streit­fall als existenz­ge­fähr­dend heraus­stel­len kann.

Der Grund: Die Berufs­rechts­schutz-Bausteine klassi­scher priva­ter Berufs­rechts­schutz-Versi­che­run­gen greifen ausschließ­lich bei Arbeit­neh­mern. Dazu zählen aber nicht Geschäfts­füh­rer und Vorstände als Organ­mit­glie­der und Vertre­ter juris­ti­scher Perso­nen wie einer GmbH oder einer AG. Im Klein­ge­druck­ten schlie­ßen die Anbie­ter von priva­ten Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen Strei­tig­kei­ten um Manager­ver­träge wegen des hohen Kosten­ri­si­kos gezielt aus. Denn Geschäfts­füh­rer und Vorstände tragen eine hohe Verant­wor­tung, die in der Regel ein hohes Haftungs­ri­siko mit sich bringt.

Die Anstel­lungs­ver­trags-Rechts­schutz­ver­si­che­rung springt ein

Die Lösung ist eine Anstel­lungs­ver­trags-Rechts­schutz­ver­si­che­rung. Diese Spezi­al­po­lice deckt die Kosten für gericht­li­che und außer­ge­richt­li­che Rechts­strei­tig­kei­ten von betrof­fe­nen Managern ab. Dazu gehören die eigenen Anwalts- und Gerichts­kos­ten, aber auch Kosten für Sachver­stän­dige und gegebe­nen­falls auch die Ausla­gen der Gegenseite.

Diese Absiche­rung ist sinnvoll, denn derar­tige Ausein­an­der­set­zun­gen gehen mit einem hohen Kosten­ri­siko einher. Die rigorose Abwehr­hal­tung der Familien-Rechts­schutz­ver­si­che­rer ist ein Hinweis darauf, wie hoch das Risiko bei derar­ti­gen Fällen ist.

Mehrere Fakto­ren treiben die Kosten in die Höhe

Verschie­dene Fakto­ren sind für das hohe Kosten­ri­siko bei diesen Ausein­an­der­set­zun­gen verant­wort­lich. Ein Faktor ist, dass Strei­tig­kei­ten mit Vertre­tern juris­ti­scher Perso­nen in der Regel nicht vor den Arbeits-, sondern vor den Zivil­ge­rich­ten (Amts- und Landge­rich­ten) verhan­delt werden. Das Kosten­ri­siko wird hier durch den Streit­wert bestimmt, der bei Manager­ver­trä­gen sehr schnell sehr hoch ausfal­len kann. Er wird nicht wie vor Arbeits­ge­rich­ten mit dem dreifa­chen Monats­ge­halt eines Angestell­ten bezif­fert, sondern mit dem dreifa­chen Jahres­ge­halt des Managers.

Ein Großteil dieser Fälle landet vor den Landge­rich­ten. Ein Verfah­ren vor dieser Instanz stellt den nächs­ten Kosten­trei­ber dar: Vor dem Landge­richt ist die Vertre­tung durch einen Anwalt zwingend vorge­schrie­ben. Dazu addie­ren sich als dritter mögli­cher Kosten­fak­tor die Aufwände für das gesamte Verfah­ren. Verliert der Manager den Rechts­streit vor einem Zivil­ge­richt, werden ihm anders als beim Arbeits­ge­richt die Gesamt­kos­ten des Verfah­rens aufge­bür­det. Unter­liegt er – ganz oder auch nur teilweise – muss er neben den eigenen Anwalts- und Gerichts­kos­ten auch die der gegne­ri­schen Seite tragen.

Viele Topma­na­ger unter­schät­zen, wie schnell der Bruch kommen kann

Angesichts dieser Kosten­fak­to­ren liegt es nahe, dass sich Geschäfts­füh­rer und Manager für mögli­che eigene arbeits­recht­li­che Strei­tig­kei­ten gezielt absichern. Häufig wird dies dennoch unter­las­sen. Denn Topma­na­ger, die einen Anstel­lungs­ver­trag aushan­deln, denken in der Regel nicht daran, dass die Zusam­men­ar­beit mit dem neuen Unter­neh­men auch im Streit enden könnte. Denn selbst wer Höchst­leis­tun­gen vollbringt, kann auf die Abschuss­liste geraten, auch wenn jahrzehn­te­lang die Chemie mit den Verant­wort­li­chen stimmte.

Denn Anlässe, Topma­na­ger von jetzt auf gleich, vor die Tür zu setzen, gibt es für Unter­neh­men viele. Denn Verän­de­run­gen gehören zum Geschäfts­all­tag. Kommen beispiels­weise bei einer GmbH neue Gesell­schaf­ter ins Haus und fordern einen Perso­nal­wech­sel, dann hat der bishe­rige Unter­neh­mens­lei­ter schlechte Karten. Gleiches gilt, wenn ein Großin­ves­tor in eine AG einsteigt und auf einen Wechsel der Entschei­dungs­trä­ger pocht.

Weitere Anlässe für Ausein­an­der­set­zun­gen sind in der Praxis
  • Ermitt­lun­gen der Staats­an­walt gegen das Organ
  • straf­recht­li­che Ermitt­lun­gen inner­halb des Unternehmens
  • Verän­de­run­gen in der Gesell­schaf­ter­struk­tur (Verkauf/​Firmenanteile werden inner­halb der Familie bzw. an Dritte neu übertragen)
  • Verän­de­run­gen des Rechts­trä­gers (Fusion, Firmen­um­wand­lung, Abspaltung)
  • die Verän­de­rung des eigenen Aufgabenbereichs
  • der Vorwurf einer (finan­zi­el­len) Fehlentscheidung
  • unter­schied­li­che Auffas­sun­gen über künftige Ausrich­tung des Unternehmens

In all diesen Fällen hilft die Anstel­lungs­ver­trags-Rechts­schutz­ver­si­che­rung dem Manager, recht­zei­tig die Kosten­ri­si­ken abzufan­gen und sich für recht­li­che Ausein­an­der­set­zun­gen zu wappnen. Nur so können sie im Falle eines Falles ihre berech­tig­ten Inter­es­sen wirksam zu vertreten.

Übrigens: Die Anstel­lungs­ver­trags-Rechts­schutz­ver­si­che­rung dient im Unter­schied zur Unternehmens-D&O ausschließ­lich den indivi­du­el­len Inter­es­sen des Managers oder Geschäfts­füh­rers. Daher werden die Versi­che­rungs­prä­mien vom Versi­cher­ten persön­lich getra­gen – so wie es auch bei anderen Versi­che­rungs­bau­stei­nen, die für die indivi­du­elle Absiche­rung sinnvoll sind, üblich ist.

Versi­che­rungs­tipps
  • Wie die meisten Versi­che­run­gen muss die Anstel­lungs­ver­trags-Rechts­schutz­ver­si­che­rung abgeschos­sen worden sein, bevor der Vertrag abgeschlos­sen wurde. In der Regel greift die Versi­che­rung erst drei bis sechs Monate nach Abschluss.
  • Üblich sind Policen mit einem modera­ten Selbst­be­halt. Es gibt auch Bedin­gungs­werke ohne Selbst­be­halt, jedoch mit entspre­chend hohen Prämien.
  • Hat ein Manager mehrere Organ­funk­tio­nen in einem Konzern, aber nur einen Arbeits­er­trag, müssen die Organ­funk­tio­nen dort separat aufge­führt werden.
  • Besitzt ein Manager mehrere Dienst­ver­träge, muss die Police entspre­chend erwei­tert werden.
  • Die Prämien dieser Versi­che­rung übernimmt in der Regel der Versi­cherte. Übernimmt das Unter­neh­men diese (was inzwi­schen mitun­ter auch zu beobach­ten ist), müssen die Prämien als geldwer­ter Vorteil versteu­ert werden.

Schieds­ge­richte

Außer­ge­richt­li­che Verglei­che und eine geräusch­lose Streit­bei­le­gung waren bei Manager­haf­tungs­pro­zes­sen lange Zeit die Ausnahme. Seit vielen Jahren drängen die D&O-Versicherer die Unter­neh­men dazu, gegen ihre Manager vor Gericht zu ziehen, um die vielfach wenig eindeu­tige Haftungs­frage von einem staat­li­chen Richter klären zu lassen.

Die Folge: Manager­haf­tungs­pro­zesse finden nicht selten im Blitz­licht­ge­wit­ter statt. Dabei kann die mit der Gerichts­öf­fent­lich­keit häufig einher­ge­hende negative Presse für die Prozess­par­teien schäd­li­cher sein als der eigent­li­che Ausgang des Verfah­rens. Für die Manager geht es in erster Linie um karrie­re­be­ein­träch­ti­gende Reputa­ti­ons­schä­den. Diese münden meist sogar in fakti­schen Berufs­ver­bo­ten. Und auch das Unter­neh­men erntet in der Öffent­lich­keit häufig regel­recht Schaden­freude und muss mit einem Image­ver­lust fertig werden. Doch was noch schwe­rer wiegen kann: Unter­neh­men, die vor einem öffent­li­chen Gericht Schadens­er­satz­for­de­run­gen stellen, müssen damit rechnen, dass in aller Öffent­lich­keit selbst sensi­ble Betriebs­in­terna und Geschäfts­ge­heim­nisse auf den Tisch kommen.

Daher liegt es im Grunde im Inter­esse beider Streit­par­teien gleicher­ma­ßen – des Unter­neh­mens und des Managers – die Haftungs­frage jenseits der Gerichts­öf­fent­lich­keit abklä­ren zu lassen. Seit 2018 gibt es mit dem neuen D&O-Schiedsverfahren namens „D&O-Arbitration“ eine beson­ders schnelle, kosten­ef­fi­zi­ente und reputa­ti­ons­scho­nende Möglich­keit der Konflikt­lö­sung. Erstmals kann in ein- und demsel­ben Verfah­ren vor einem Schieds­ge­richt die Haftungs- und die Deckungs­frage entschie­den werden.

Wollten ein Unter­neh­men oder ein Manager bislang rechts­ver­bind­lich klären lassen, dass ein D&O-Versicherer zahlen muss, mussten sie dafür gleich zwei verschie­dene Gerichts­ver­fah­ren durch­ste­hen – einmal den Manager­haf­tungs­pro­zess selbst und anschlie­ßend noch den Rechts­streit mit dem D&O-Versicherer.

Der versi­che­rungs­ab­hän­gige D&O-Spezialist hat gemein­sam mit der Rechts­an­walts­kanz­lei Hendricks + Partner und der Schieds­ge­richts­in­sti­tu­tion ARIAS Deutsch­land e.V. eine Schieds­ge­richts­ord­nung entwi­ckelt, die dazu dienen soll, selbst komplexe Fällen in deutlich kürze­rer Zeit zu einer Entschei­dung zu führen als es durch staat­li­che Gerichte möglich wäre. Damit bleibt allen Betei­lig­ten der häufig kräfte­zeh­rende und kostspie­lige Zug durch die Instan­zen erspart. Unsere HP-Bedin­gungs­werke sehen deshalb vor, dass im Falle der Geltend­ma­chung von Schadens­er­satz­for­de­run­gen durch das Unter­neh­men der Manager auch eine schieds­ge­richt­li­che Entschei­dung zur Haftungs- und Deckungs­frage verlan­gen kann.

Raus aus der Karrierefalle

Im Haftungs­fall verlie­ren Manager meist ihren Job. Das Karrie­re­ende muss das aber nicht bedeu­ten. Perso­nal­be­ra­ter Claus Verfürth sagt, warum eine Karrie­re­be­ra­tung gerade in einer solchen Krise wichtig ist.

Herr Verfürth, kaum ein Tag vergeht, an dem die Medien nicht über Manager berich­ten, gegen die der Staats­an­walt ermit­telt oder die ihrem Unter­neh­men Schadens­er­satz zahlen sollen. Ist das Haftungs­ri­siko für Manager gestiegen?

Claus Verfürth:
Ja, das kann man so sagen. Im Verlauf der letzten fünf Jahre hat in Deutsch­land die Zahl der Manager, die in den Sog von behörd­li­chen Ermitt­lun­gen geraten oder die sich mit Schadens­er­satz­for­de­run­gen ausein­an­der­set­zen müssen, deutlich zugenom­men. In der Konzern­welt genauso wie im Mittelstand.

Wie häufig kommt es vor, dass betrof­fene Manager bei Ihnen als Karrie­re­be­ra­ter anklopfen?

Claus Verfürth:
Glück­li­cher­weise sind solche Erwerbs­bio­gra­fien immer noch die Ausnahme. Aber ja, solche Anfra­gen mehren sich.

Welche Chancen haben sie auf dem Arbeitsmarkt?

Claus Verfürth:
Auch Manager, die in einen Haftungs­fall geraten sind, haben durch­aus ihre Chancen. Die Frage, die sich stellt, ist, wann der richtige Zeitpunkt für die Suche nach einem neuen Job gekom­men ist. Einer­seits ist es schwer, einen Arbeit­ge­ber davon zu überzeu­gen, jeman­den als neuen Geschäfts­füh­rer oder Vorstand einzu­stel­len, wenn noch ein Verfah­ren gegen ihn läuft. Anderer­seits halte ich es für sehr wichtig, dass betrof­fene Manager sich frühzei­tig mit ihrer Neupo­si­tio­nie­rung beschäf­ti­gen. Der Manager sollte hier das Heft des Handelns in der Hand halten. Auf keinen Fall darf er sich verste­cken, auch wenn ihm vielleicht dazu zu Mute wäre. Gerade in einer ungeklär­ten Situa­tion ist die richtige Kommu­ni­ka­tion in den Markt und in Richtung der eigenen Kontakte sehr wertvoll.

Was können Manager tun, deren Haftungs­fall dauer­haft ins Blitz­licht­ge­wit­ter gerät?

Claus Verfürth:
Eine öffent­li­che Bericht­erstat­tung erschwert natür­lich die beruf­li­che Neuori­en­tie­rung. Nicht deshalb, weil den Manager eine größere Schuld trifft, sondern weil sich viele Menschen – oft ohne jegli­che Detail­kennt­nis – ein Urteil erlau­ben. Selbst wenn ein poten­ti­el­ler neuer Arbeit­ge­ber einem Kandi­da­ten, der in einen Haftungs­fall verstrickt war, gerne einstel­len würde, macht es ihm am Ende diese stigma­ti­sie­rende Haltung in der Öffent­lich­keit schwer, sich für den Kandi­da­ten zu entscheiden.

Der Gerichts­saal der Öffent­lich­keit lässt sich schwer beein­flus­sen. Was setzen Sie dagegen?

Claus Verfürth:
Ich finde es wichtig, sich immer wieder zu verge­gen­wär­ti­gen, dass es im Grunde jeden treffen kann. Jedem Manager können Fehlent­schei­dun­gen unter­lau­fen. Wer vorsätz­lich gegen gelten­des Recht verstößt, muss natür­lich dafür auch die Konse­quen­zen tragen. Doch Vorver­ur­tei­lun­gen und eine grund­sätz­li­che Stigma­ti­sie­rung sind fehl am Platz. Auch hier ist es wichtig und richtig, den Einzel­fall zu prüfen.

Welche unter­stüt­zen­den Maßnah­men bieten Sie als Karrie­re­be­ra­ter an?

Claus Verfürth:
Zuerst gilt es die Frage zu klären, wie eine sinnvolle Kommu­ni­ka­tion in Richtung des beruf­li­chen Umfelds, der persön­li­chen Kontakte, aber auch in Richtung der Familie und des sozia­len Umfelds ausse­hen kann. Je präsen­ter in den Medien, desto schnel­ler müssen hier Strate­gien her, um ein Reputa­ti­ons­ma­nage­ment aufzu­bauen. Danach folgt der inten­sive Austausch über die weitere Karrie­re­ent­wick­lung. Im Coaching setzt sich der Manager mit den eigenen Erfah­run­gen und Erfol­gen ausein­an­der. Am nahelie­gends­ten sind Wieder­ein­stieg­sze­na­rien, in denen der Manager an das angeknüpft, was er schon in der Vergan­gen­heit erfolg­reich getan hat, nur in einem anderen Unternehmen.

Erhal­ten Betrof­fene wirklich die Chance, wieder als angestell­ter Topma­na­ger zu reüssie­ren? Sind nicht die meisten von ihnen gezwun­gen, sich als Unter­neh­mens­be­ra­ter oder Immobi­li­en­mak­ler selbst­stän­dig zu machen?

Claus Verfürth:
Der Wieder­ein­stieg ins Topma­nage­ment kann gelin­gen und hierzu tragen üblicher­weise Kontakte aus der Vergan­gen­heit bei. Sicher gibt es auch die Möglich­keit, sich als Berater selbst­stän­dig zu machen oder auch ganz andere Wege einzu­schla­gen – weit weg von der ehema­li­gen Profes­sion. Geschieht das aus eigener Überzeu­gung und auf eigenen Wunsch, ist dagegen nichts einzu­wen­den. Wenn es aber nur eine „Notlö­sung“ ist, wäre es schade. Eine selbst­stän­dige Tätig­keit kann aber auch eine gute Möglich­keit sein, Gras über die Sache wachsen zu lassen, um sich später wieder in den „tradi­tio­nel­len“ Markt zu begeben.

„Der Manager darf sich auf keinen Fall verste­cken. Auch wenn ihm vielleicht dazu zu Mute wäre.“

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Zur Person: Claus Verfürth ist Perso­nal­be­ra­ter und Karrie­re­coach bei „The Board­room“, der exklu­si­ven Karrie­re­be­ra­tung für Topma­na­ger bei von Rundstedt.
CLAUS VERFÜRTH

E-Mail: verfuerth@​theboardroom.​de
Webpage: www.theboardroom.de
Blog: www.topmanager-blog.de

PR-Arbeit als Reputations-Retter

"Was tun, wenn Managern im Haftungs­fall der Medien­pran­ger droht?"
Litiga­tion-PR im Managerhaftungsfall

Pflicht­ver­let­zun­gen eines Managers können nicht nur lange Rechts­strei­tig­kei­ten mit existenz­be­dro­hen­den finan­zi­el­len Folgen nach sich ziehen. Die oft jahre­lange öffent­li­che Darstel­lung der Fälle in den Medien ist ebenfalls eine großes Belas­tung. Ligita­tion-PR hat das Ziel, die Reputa­tion der Betrof­fe­nen zu schützen.

Wenn gegen Geschäfts­füh­rer, Manager oder Aufsichts­räte ermit­telt oder gar ein Prozess geführt wird, sind die Schlag­zei­len vorpro­gram­miert – vor allem, wenn es sich um Vertre­ter bekann­ter Unter­neh­men handelt. Das ist beispiels­weise bei dem extrem hohen Medien­in­ter­esse rund um die Ermitt­lun­gen gegen VW-Manager im Abgas­skan­dal zu beobachten.

Das mögli­che Pflicht­ver­sa­gen eines Organ­mit­glieds hat häufig nicht nur eine juris­ti­sche, sondern auch eine Reputa­ti­ons­di­men­sion. Und zwar nicht nur im Haftungs­fall, also wenn tatsäch­lich ein Fehlver­hal­ten nachge­wie­sen wurde. Der Verdacht reicht aus, um in die Schlag­zei­len zu kommen. Der Vorver­ur­tei­lungs­me­cha­nis­mus in der Öffent­lich­keit trifft die Betrof­fe­nen völlig losge­löst von der Frage, welche konkrete Verant­wor­tung tatsäch­lich nachweis­bar ist. Aus dem Versuch, Top-Manager mit Haftungs­an­sprü­chen zu konfron­tie­ren, wird häufig ein Medien­spek­ta­kel, das auf dem Rücken der Betrof­fe­nen ausge­tra­gen wird.

Der Ruf leidet unabhän­gig vom Ausgang des Verfahrens

Die Folgen für die Betrof­fe­nen sind unabhän­gig vom Ausgang eines Verfah­rens oft extrem: Fälle wie der des ehema­li­gen TV-Wetter­ex­per­ten Jörg Kachelm­ann etwa zeigen, dass nach einer inten­si­ven Medien­schlacht eine Rückkehr in das beruf­li­che Leben oft praktisch ausge­schlos­sen ist – selbst wenn das Gerichts­ver­fah­ren gewon­nen wird.

Daher ist es für Manager, Geschäfts­füh­rer und Aufsichts­räte notwen­dig, sich nicht nur für die juris­ti­schen Folgen eines Haftungs­falls abzusi­chern. Droht ein Rechts­streit öffent­lich zu werden, sollte nicht nur eine juris­ti­sche, sondern auch eine profes­sio­nelle Medienstra­te­gie vorliegen.

Ein Deckungs­bau­stein für den Reputationsschutz

Eine profes­sio­nelle Beglei­tung mit Hilfe von Ligita­tion-PR-Exper­ten vor, während und auch nach der Prozess­füh­rung schützt vor mögli­chen Reputa­ti­ons­schä­den. Viele Top-Führungs­kräfte schlie­ßen daher Manager-Haftpflicht­ver­si­che­run­gen ab, die auch eine kommu­ni­ka­tive Abwehr durch Litiga­tion-PR beinhalten.

Mit dem Deckungs­bau­stein „Public-Relati­ons-Kosten“ können die Kosten zur Abwehr von Reputa­ti­ons­schä­den in D&O-Versicherungen versi­chert werden. Litiga­tion-PR-Exper­ten unter­stüt­zen dann die Manager und Unter­neh­men und entwi­ckeln eine entspre­chende Kommu­ni­ka­ti­ons­stra­te­gie. Sie agieren im Ernst­fall auch als Medien­spre­cher und kanali­sie­ren entspre­chende Anfra­gen. Das dient nicht nur zum Schutz der betrof­fe­nen Manager und Aufsichts­räte. Oft übersteigt die Menge der Anfra­gen die Kapazitäten.

Reputa­ti­ons­pro­fis gehen strate­gisch und langfris­tig vor

Eine mit rein recht­li­chen Mitteln verfolgte Gegen­wehr reicht in der Regel nicht aus, weil Gerichts­ver­fah­ren oft Jahre in Anspruch nehmen und ein Freispruch oft nur eine Randno­tiz ist. Der Ruf wird durch die Medien dagegen sofort ruiniert. Im Rahmen einer bedach­ten Kommu­ni­ka­ti­ons­stra­te­gie wird deshalb mit Hilfe der Legita­tion-PR der Versuch unter­nom­men, die eigene Position an die Medien zu vermit­teln und so das eigene Bild in der Öffent­lich­keit positiv zu prägen.

  • Das Vorge­hen beginnt mit der Bewer­tung des Reputa­ti­ons­ri­si­kos. Können der Rechts­streit und die damit verbun­de­nen Anschul­di­gun­gen öffent­lich werden? Wenn ja, muss über eine kommu­ni­ka­tive Strate­gie nachge­dacht werden. Diese sollte man, wenn möglich, nicht erst dann entwi­ckeln, wenn die Medien an die Tür klopfen.
  • Der zweite Schritt ist die Koordi­na­tion der Aktivi­tä­ten. Dabei ist nicht nur wichtig was kommu­ni­ziert werden soll, sondern wann es kommu­ni­ziert wird. Eine gute Medienstra­te­gie benötigt Vorbe­rei­tung und muss den Faktor Zeit im Blick behal­ten. Welche wesent­li­chen Termine und Stich­tage gibt es, zu denen das Medien­in­ter­esse beson­ders groß sein wird?
  • Der dritte Schritt ist das Entwi­ckeln der eigenen Botschaft. Fast die Hälfte der Zeitungs­le­ser setzt Studien zufolge die Aussage „Kein Kommen­tar“ mit einem Schuld­ein­ge­ständ­nis gleich. Daher ist es keine Option, sich nicht öffent­lich zu äußern. Selbst wenn es gute Gründe gibt, im Moment zu schwei­gen, kann man diese Gründe erläu­tern. Journa­lis­ten­an­fra­gen sind keine lästige Pflicht sondern eine Chance zum Dialog. Man kann zuhören, selbst Fragen stellen und offen­sicht­li­che Falsch­aus­sa­gen oder Fehlein­schät­zun­gen sofort klarstellen.
  • Der vierte Schritt ist die öffent­li­che Äußerung. Sie erfor­dert sorgfäl­tige Vorbe­rei­tung. Die schlimms­ten Fehler entste­hen durch unvor­be­rei­tete State­ments. Insbe­son­dere vor eine Fernseh­ka­mera sollte man niemals unvor­be­rei­tet treten. Maximal drei Haupt­aus­sa­gen werden kommu­ni­ziert, Antwor­ten auf mögli­che kriti­sche Rückfra­gen dazu trainiert.
  • Der fünfte Schritt ist der fortlau­fende Austausch mit der Presse. Litiga­tion-PR ist in der Regel keine Einmal-Aktion, sondern auf Konti­nui­tät ausge­legt. Dazu braucht es eine langfris­tige Argumen­ta­tion, die auch die nächs­ten einein­halb Jahre im Blick hat. Wer als vertrau­ens­wür­di­ger Gesprächs­part­ner bekannt ist, baut ein Vertrau­ens­gut­ha­ben auf, das sich auch langfris­tig strate­gisch nutzen lässt.

Bei einer guten D&O-Police werden PR-Kosten in der Regel übernom­men. Denn es reicht nicht aus, Organ­mit­glie­der allein finan­zi­ell und juris­tisch zu schüt­zen. Es geht auch um ihre Reputa­tion und die Fortset­zung der Erwerbsbiographie.

Auch Versi­che­rer schät­zen die profes­sio­nelle Reputationspflege

Durch profes­sio­nelle Presse­ar­beit wird sich an den Haftungs­be­din­gun­gen oder am Urteil nichts ändern. Es ist aber wichtig, dass beispiels­weise offen­sicht­li­che Falsch­aus­sa­gen oder böswil­lige Darstel­lun­gen öffent­lich sicht­bar korri­giert werden.

Zudem kommt es schnel­ler zu Verglei­chen und außer­ge­richt­li­chen Einigun­gen, wenn das kommu­ni­ka­tive Klima neutral und das öffent­li­che Inter­esse gering ist. Aus dem Grund sind auch die Versi­che­rer an einer geräusch­ar­men Lösung inter­es­siert, um die Fälle schnel­ler beenden zu können.

Howden Versi­che­rungs­tipps:
  • Mit dem Deckungs­bau­stein "Public-Relati­ons-Kosten" können über die D&O-Versicherung die Kosten zur Abwehr von Reputa­ti­ons­schä­den versi­chert werden.
  • Exper­ten für Ligita­tion-PR sollten bei einem drohen­den Haftungs­fall so früh wie möglich zur Abwehr von Reputa­ti­ons­schä­den hinzu­ge­zo­gen werden.
  • Vor und während des Prozes­ses werden alle Äußerun­gen und Darstel­lun­gen aus dem strate­gi­schen Ziel abgelei­tet, die Reputa­tion des Betrof­fe­nen zu schützen.

Die Strate­gie zur Vertei­di­gung des eigenen Rufs muss langfris­tig angelegt sein, also mindes­tens bis nach Prozessende.

Strate­gien zur Durch­set­zung Ihrer Ansprüche

Muss ich wirklich für den Schaden haften? Und, wenn ja, was übernimmt der D&O-Versicherer? Bis betrof­fene Manager in einem D&O-Schadenfall diese beiden für sie existen­zi­ell wichti­gen Fragen für sich beant­wor­tet haben, müssen sie häufig mehrere Gerichts­ver­fah­ren und obendrein noch einen Verhand­lungs­ma­ra­thon mit den D&O-Versicherern durch­ste­hen. So beträgt die durch­schnitt­li­che Abwick­lungs­zeit von Schaden­fäl­len im Mittel­stand drei und bei Großun­ter­neh­men sieben Jahre. 

BETREU­UNG DURCH D&O-SCHADENPROFIS IST KERN DES 360°-SCHUTZES

Ein Grund hierfür ist die hohe Komple­xi­tät von Manager­haf­tungs­fäl­len. Denn nur in sieben Prozent der gemel­de­ten D&O-Schadenfälle steht von Beginn an fest, dass der Manager seine Pflich­ten verletzt hat und deshalb haften muss. In 97 Prozent der Schaden­fälle gilt es daher, zunächst die Frage der Haftung zu klären und zwar vor Gericht. Die Folge: 70 Prozent der Zahlun­gen, die die D&O-Versicherer leisten, fließen im Durch­schnitt für Rechts­kos­ten. Nur 30 Prozent kommen als Schadens­aus­gleich den Unter­neh­men zugute. 

SPEZIA­LI­SIERTE ANWÄLTE STEHEN IHNEN IM SCHADEN­FALL BEI

Howden hat diese Entwick­lung frühzei­tig erkannt und die profes­sio­nelle Unter­stüt­zung der betrof­fe­nen Manager und Unter­neh­men im Schaden­fall zum Zentrum des Versi­che­rungs­schut­zes gemacht. Bei beson­ders komple­xen D&O-Schadenfällen und immer dann, wenn uns als Makler die Hände gebun­den sind, weil wir die Grenzen der Rechts­be­ra­tung erreicht haben, manda­tie­ren wir für Sie die auf Manager­haf­tung und D&O-Versicherung spezia­li­sierte Anwalts­bou­tique Hendricks + Partner. Die Rechts­an­wälte rund um den Wegbe­rei­ter der D&O-Versicherung deutscher Prägung Michael Hendricks entwi­ckeln für unsere Kunden indivi­du­elle Strate­gien für die Durch­set­zung ihrer Ansprü­che, etwa wenn im Schaden­fall ein D&O-Versicherer nicht zahlen will. 

KONFLIKT­LÖ­SUNG AM RUNDEN TISCH

Der beste Weg, eine möglichst zügige und kunden­freund­li­che Schaden­re­gu­lie­rung zu errei­chen, ist es, alle Streit­par­teien – die versi­cherte Gesell­schaft, die sich vielfach mitein­an­der im Rechts­streit befind­li­chen Aufsichts- und Vorstands­or­gane sowie den D&O-Versicherer – an einen Tisch zu bringen, und das nicht vor einem Richter. Die Rechts­an­wälte von Hendricks + Partner überneh­men hier im Auftrag von Howden die Rolle des Monito­ring Counsel und koordi­nie­ren die Themen auch mit den Anwäl­ten der versi­cher­ten Perso­nen, des Unter­neh­mens als Versi­che­rungs­neh­me­rin und des D&O-Versicherers. In der Betreu­ung von natio­na­len und inter­na­tio­na­len D&O-Schadenfällen jeder Größen­ord­nung versiert, tragen die hochspe­zia­li­sier­ten Juris­ten so dazu bei, die Inter­es­sen unserer Kunden zu wahren und den Streit zügig beizulegen.

Dazu auch „Der persön­li­che D&O-Schadenmanager an Ihrer Seite“