Wer einen Anstellungsvertrag aushandelt, denkt nicht daran, dass die Zusammenarbeit auch im Streit enden könnte. Der Leiter der Howden-Rechtsabteilung Christoph Arendt erklärt, warum sich Manager für den Trennungsfall absichern sollten.
Vor Fehlern ist keiner gefeit. Doch in einem Unternehmen können sie Millionenschäden verursachen. Schnell steht die Frage im Raum, ob und wer aus der Unternehmensleitung die Verantwortung trägt und deshalb dafür auch persönlich zur Kasse gebeten werden kann.
Selbst bei vorsorglichem Haftungsverzicht keine Ruhe
Zwar ist es für Geschäftsführer einer GmbH möglich, sich bereits bei ihrer Anstellung von dem Unternehmen einen Haftungsverzicht zusichern zu lassen. Doch im Schadenfall geraten sie selbst dann noch häufig in Existenznöte.
Privatrechtschutzversicherung springt nicht ein
Vom Unternehmen abrupt gekündigt, müssen viele Betroffene von heute auf morgen ohne Vergütung auskommen. Geld, das ihnen eigentlich zusteht, müssen die Manager dann einklagen. Die Kosten für die oft langwierigen und teuren Prozesse deckt die Privatrechtschutzversicherung in den meisten Fällen nicht ab. Sie greift nur bei Streitigkeiten, die aus einem Angestelltenverhältnis hervorgehen. Das ist bei Geschäftsführern als Organe der Gesellschaft jedoch grundsätzlich nicht der Fall.
Spezialpolice für betroffene Manager
Einen Ausweg bietet die Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung. Diese Spezialpolice deckt die Kosten für gerichtliche und außergerichtliche Rechtsstreitigkeiten von betroffenen Managern ab.
Lesen Sie hier das Interview.
Quelle: Rödl & Partner, Interview: "Managerhaftung: Persönliche Haftungsrisiken als Geschäftsführer von Anfang an minimieren"
Interviewpartner:
Christoph Arendt, General Counsel, Howden
Horst Grätz, Rechtsanwalt Rödl & Partner
Veröffentlicht am: 6. Oktober 2017