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Wie sich Chefs gegen IT-Betrü­ger wappnen

Hacker­an­griffe auf Unter­neh­men können ein Fall für die D&O-Versicherung sein. Im Magazin Credit­re­form beschreibt Michael Hendricks, wann eine Manager­haft­pflicht­ver­si­che­rung greift und was bei ihrem Abschluss zu beach­ten ist.

Im Sommer 2016 ging der Autozu­lie­fe­rer Leoni IT-Betrü­gern auf den Leim. Der Schaden: 40 Millio­nen Euro. Anlass für das Unter­neh­mer­ma­ga­zin Credit­re­form in einem Beitrag genauer zu beleuch­ten, wie sich Unter­neh­men und ihre Führungs­kräfte vor sogenann­ten Fake-Presi­dent-Betrugs­fäl­len schüt­zen können.

Vertrau­li­che E-Mails von falschen Führungskräften 

Die Masche ist immer dieselbe: IT-Betrü­ger hacken sich ins Firmen­netz­werk ein. Sie schlüp­fen in die Rolle einer Führungs­kraft und verschi­cken von deren Account vertrau­li­che E-Mails. Darin fordern die falschen Vorstände oder Geschäfts­füh­rer (sogenannte Fake Presi­dents) Mitar­bei­ter dazu auf, hohe Geldbe­träge auf ein Konto zu überweisen.

Geschäfts­lei­tung muss vor Betrugs­ma­sche warnen 

„Fake-Presi­dent-Betrug kann ein Fall für die D&O-Versicherung sein“, sagt D&O-Experte Michael Hendricks und erklärt weiter. „Das gilt immer dann, wenn der verant­wort­li­chen Geschäfts­lei­tung mangel­hafte Betriebs­or­ga­ni­sa­tion vorge­wor­fen wird.“ Denn im Schaden­fall kann die Argumen­ta­tion wie folgt lauten: Hätte die Geschäfts­lei­tung die Abtei­lung „Auszah­lung“ frühzei­tig über die typischen Strick­mus­ter der Betrugs­sze­na­rien infor­miert, wäre der Schaden gar nicht erst eingetreten.

Hier lesen Sie den vollstän­di­gen Beitrag.

Quelle: Credit­re­form Magazin
Veröf­fent­licht: Juni 2017
Autor: Tanja Könemann

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