Hackerangriffe auf Unternehmen können ein Fall für die D&O-Versicherung sein. Im Magazin Creditreform beschreibt Michael Hendricks, wann eine Managerhaftpflichtversicherung greift und was bei ihrem Abschluss zu beachten ist.
Im Sommer 2016 ging der Autozulieferer Leoni IT-Betrügern auf den Leim. Der Schaden: 40 Millionen Euro. Anlass für das Unternehmermagazin Creditreform in einem Beitrag genauer zu beleuchten, wie sich Unternehmen und ihre Führungskräfte vor sogenannten Fake-President-Betrugsfällen schützen können.
Vertrauliche E-Mails von falschen Führungskräften
Die Masche ist immer dieselbe: IT-Betrüger hacken sich ins Firmennetzwerk ein. Sie schlüpfen in die Rolle einer Führungskraft und verschicken von deren Account vertrauliche E-Mails. Darin fordern die falschen Vorstände oder Geschäftsführer (sogenannte Fake Presidents) Mitarbeiter dazu auf, hohe Geldbeträge auf ein Konto zu überweisen.
Geschäftsleitung muss vor Betrugsmasche warnen
„Fake-President-Betrug kann ein Fall für die D&O-Versicherung sein“, sagt D&O-Experte Michael Hendricks und erklärt weiter. „Das gilt immer dann, wenn der verantwortlichen Geschäftsleitung mangelhafte Betriebsorganisation vorgeworfen wird.“ Denn im Schadenfall kann die Argumentation wie folgt lauten: Hätte die Geschäftsleitung die Abteilung „Auszahlung“ frühzeitig über die typischen Strickmuster der Betrugsszenarien informiert, wäre der Schaden gar nicht erst eingetreten.
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Quelle: Creditreform Magazin
Veröffentlicht: Juni 2017
Autor: Tanja Könemann